Um Preisspitzen im Arbeitspreis zu begrenzen, führte die Bundesnetzagentur das Mischpreisverfahren im Regelenergiemarkt ein. Allerdings war dieses Verfahren auch nicht frei von Problemen.
Welche Probleme bei Umsetzung auftraten und wie sich der Markt verhalten hat erfahren Sie im zweiten Teil unserer Serie zum „Regelenergiemarkt im Umbruch“.
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