Die Ergebnisse der vierten Windausschreibung sorgen wieder für ein wenig Erleichterung. Der massive Preisverfall der letzten Windausschreibungen wurde durch die neuen Ausschreibungsregeln gestoppt. Das Preisniveau der ersten Ausschreibung aus dem Jahr 2017 ist somit fast wieder erreicht.

Die Ergebnisse der vierten Windausschreibung vom 1. Februar dieses Jahres wurden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Trotz des geringeren  Ausschreibungsvolumens von 700 MW, war die Ausschreibung nur knapp (1,4-fach) überzeichnet. Bürgerenergiegesellschaften konnten ihre Dominanz wie in den vorherigen Ausschreibungen (90 %-98 %) auf Grund der geänderten Ausschreibungsregel erwartungsgemäß nicht halten. Sie hatten nur einen Anteil von 22 % an den erfolgreichen Geboten (Quelle: BundesnetzAgentur)

Insbesondere die, für die in 2018 durchgeführten Ausschreibungen geltende Anpassung, dass auch Bürgerenergiegesellschaften zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine BImSchG-Genehmigung vorweisen müssen, sowie dass die zulässige Realisierungsdauer nur 30 anstatt 54 Monate beträgt, dürfte verantwortlich sein für dieses Ergebnis.

Die Auswirkungen auf die Ausschreibungsergebnisse sind deutlich. Die Spannweite der bezuschlagten Gebotswerte liegt vollständig über den Ergebnissen der vorherigen Ausschreibung. Der durchschnittlich bezuschlagte Gebotspreis lag bei 4,73 cent/kWh, ein Anstieg um knapp 24 % gegenüber der vorherigen Ausschreibung im November 2017.

Der Vergleich der Ergebnisse dieser und der vorherigen Ausschreibung zeigt deutlich, welchen Einfluss die Bürgerenergiegesellschaften auf die Preise hatten. Zwei entscheidende Unterschiede machen sich bemerkbar.

Der Zuschlagswert von Geboten von Bürgerenergiegesellschaften ist, wenn sie einen Zuschlag erhalten, nicht der eigene Gebotspreis, sondern der höchste bezuschlagte Gebotspreis. Reguläre Gebote erhalten als finalen Zuschlagswert nur ihren eigenen Gebotspreis. Damit ist die Spannweite der bezuschlagten Gebotswerte (roter Balken in Abbildung 1) bei einer eindeutigen Dominanz an Bürgerenergiegesellschaften ohne wirkliche Aussagekraft, denn der relevante Zuschlagswert für diese liegt auf dem Niveau des höchsten bezuschlagten Preises. Darüber hinaus wirkten sich der deutlich längere zulässige Realisierungszeitraum und die nachträglich einreichbare BImSchG-Genehmigung auf das anbietbare Preisniveau aus.

Abbildung 1: Ergebnisse der vier Ausschreibungen für Wind an Land (Quelle: Energy Brainpool)

Abbildung 1: Ergebnisse der vier Ausschreibungen für Wind an Land (Quelle: Energy Brainpool)

Bei dem aktuellen Preisniveau ist es auch mit dem in der ersten Ausschreibung 2018 beobachteten Preisanstieg fraglich, ob alle Projekte allein mit der resultierenden EEG-Vergütung (genauer: Gebotspreis entspricht dem anzulegenden Wert der finanziellen EEG-Förderung) wirtschaftlich betrieben und finanziert werden können. Marktteilnehmer bewerten zunehmend ihre Windparkprojekte zusätzlich auf Basis von Strompreisprognosen um potenzielle Vermarktungserlöse mit zu berücksichtigen.

Zur Absicherung dieses Marktrisikos wird nun auch bei neuen EEG-Anlagen zunehmend über PPAs (Power Purchase Agreements) nachgedacht. Aber auch Ü21-Windanlagen, also Anlagen, bei denen die 20-jährige finanzieller EEG-Förderung ausläuft, denken über die Absicherung eines möglichen Weiterbetriebs mittels PPAs nach. Daher ist zu erwarten, dass dieses Thema deutlich an Fahrt gewinnen wird.

Blogartikel “PPAs – Meistgenanntes Thema auf der E-World 2018

White Paper “Power Purchase Agreements: finanzierungsmodell von erneuerbaren Energien