Die dritte Windausschreibung brachten keine großen Überraschungen mit sich – deutlich überzeichnet, hohe Dominanz der Bürgerenergiegesellschaften und weiterhin fallende Zuschlagswerte. Mehr Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen und Strategien wie Sie in diesem Marktumfeld dem Wettbewerbsdruck standhalten können, lesen Sie hier.
Die Ergebnisse der dritten Windausschreibung vom 1.November diesen Jahres wurden veröffentlicht. Zunächst die Fakten. Die Ausschreibung war wie die vorherigen deutlich überzeichnet. Die Höhe der Überzeichnung lag mit 2,6 in der Größenordnung der vorherigen Ausschreibungen (2,6 und 2,8). Bürgerenergiegesellschaften dominierten wie zuvor auch die erfolgreichen Gebote – mit einer steigenden Quote von 98 % [1] (vorher 94 %, 90 %). Ebenfalls gleich geblieben ist die klare Richtung in die sich die Gebotspreise bewegen – eindeutig nach unten. Der höchste sowie mengengewichtete Zuschlagswert sanken nochmal um knapp 0,5 cent/kWh bzw. 11 % gegenüber der vorherigen Ausschreibung. Gegenüber der ersten Ausschreibung, deren Preisniveau bereits als überraschend gering zum damaligen Zeitpunkt empfunden wurde, lag der Preisverfall sogar bei knapp 2 cent/kWh (33 %). Der niedrigste Gebotspreis ist in ungeahnte Tiefen gerutscht: Von 4,2 cent/kWh bei der ersten Ausschreibung auf nun 2,2 cent/kWh. Auch wenn der niedrigste Gebotspreis vermutlich von Bürgerenergiegesellschaften [2] abgegeben wurde, so zeigt er deutlich, wie niedrig Marktteilnehmer bereit sind zu bieten, um Zuschläge zu erhalten.
Es stellt sich daher die Frage, ob die bezuschlagten Gebotswerte nur den Glauben an stark fallenden Projektkosten wiederspiegeln oder auch steigende Strompreise bzw. Vermarktungserlöse [4] am Strommarkt erwartet und berücksichtigt werden. Abbildung 2 zeigt, dass die Vermarktungswerte [5] für Wind onshore (in einem Beispielszenario) am Strommarkt die Gebotswerte der letzten Ausschreibung relativ bald übersteigen könnten. Das bedeutet aber auch, dass der Gebotswert nur für die ersten Betriebsjahre die Grundlage der Erlöse ist. Sobald der Vermarktungswert den Gebotspreis übersteigt, können höhere Erlöse am Strommarkt realisiert werden. Dass diese Herangehensweise durchaus denkbar ist, zeigen die Ergebnisse der Offshore-Ausschreibung. Gebotswerte von 0 cent/kWh setzen eindeutig auf ausreichend hohe Vermarktungserlöse am Strommarkt.
Für das kommende Jahr könnte der maximale Gebotspreis von 7 cent/kWh auf 5 cent/kWh abgesenkt werden. Grundlage dafür ist die Regelung, dass der Höchstpreis ab 2018 108 % des Durchschnitts der höchsten noch bezuschlagten Gebote der letzten drei Ausschreibungen beträgt. Damit ist der Weg für Preissteigerungen deutlich begrenzt.
Einige dringende Fragen stellen sich nun am Ende des ersten Ausschreibungsjahrs.
- Wohin werden sich die Preise in den kommenden Ausschreibungen entwickeln?
- Werden Marktteilnehmer zukünftig potentielle Vermarktungserlöse am Strommarkt einpreisen?
- Ist mit Hinblick auf die aktuellen Ausschreibungsergebnisse ein Marktsegment von neuen Windprojekten außerhalb der EEG-Vergütung mit Merchant oder Corporate PPAs denkbar?
- Wird die Änderung der Ausschreibungsregel für Bürgerenergiegesellschaften den Preisverfall dämpfen, stoppen oder sogar umkehren könne?
- Werden die Projekte der Bürgerenergiegesellschaften für diese Gebotspreise tatsächlich realisiert werden können?
- Wird eine Zubaulücke durch die bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften in den kommenden Jahren entstehen?
Eines ist sicher, der Windbranche weht eine stramme Brise entgegen. Es mangelt nicht an Herausforderungen, aber auch nicht an Chance. Mit der richtigen Strategie lässt es sich allerdings besser durch diese stürmischen Zeiten navigieren. Dazu gehört auch eine fundierte Einschätzung über die Entwicklung der Vermarktungswerte, -mengen und -erlöse [6] am Day-Ahead Spotmarkt. Diese Markteinschätzung kann Marktteilnehmern nicht nur bei der Gebotspreisbewertung unterstützen, sondern auch bei der Bewertung und Entscheidung über den Weiterbetrieb von Anlagen ab dem 21. Betriebsjahr eine entscheidende Rolle spielen. Mittelfristig werden Investoren bei entsprechenden Markteinschätzungen an geeigneten Standorten über Projekte außerhalb einer EEG-Vergütung oder gar -Förderung nachdenken. Dabei ist ganz entscheidend die realisierbaren Vermarktungserlöse auf Risikofaktoren wie Windjahre, CO2-Preisentwicklungen und andere relevante Markteinflüsse analysieren zu lassen. Es bleibt spannend.
[1] Bezogen auf die Anzahl der Gebote
[2] Der Zuschlagswert für Bürgerenergiegesellschaften entspricht dem höchsten bezuschlagten Gebotswert und nicht dem eigenen Gebotswert
[3], [4], [5] https://www.energybrainpool.com/services/white-paper.html
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