© ket4up / Fotolia &
© Renáta Sedmáková / Fotolia

Energy BrainBlog

Blog by Energy Brainpool GmbH & Co. KG

Zukünftige Verluste von erneuerbaren-Energien-Anlagen durch die Sechs-Stunden-Regelung

Sind die Strompreise am Spotmarkt für mindestens sechs aufeinanderfolgende Stunden negativ, so wird Strom aus erneuerbaren Energien nicht mehr vergütet. Das ist durch den § 51 des EEG 2017 festgelegt. Allein vom 28. bis 29. Oktober dieses Jahres gab es bereits 21 aufeinanderfolgende Stunden mit negativen Preisen. Auch zukünftig werden erneuerbare-Energien-Anlagen Vergütungszahlungen verwehrt bleiben.  Ein White Paper von Energy Brainpool untersucht dieses Risiko in dem Zeitraum 2016 bis 2036.

Der Zubau fluktuierender Stromerzeugungskapazitäten, wie Wind- und Solarenergieanlagen, nimmt zu. Diese Tatsache führt zu mehr Volatilität in der Stromerzeugung sowie den Strompreisen: Es gibt Zeiten, in denen Anlagen mehr Strom erzeugen, als benötigt wird.  Demzufolge fallen die Strompreise bis ins Negative. Das liegt zum einen daran, dass geförderte erneuerbare Energien auch bei negativen Preisen einen Anspruch auf die Zahlung der Einspeisevergütung nach EEG haben und andererseits, dass viele unflexible konventionelle Kraftwerke nicht mit einem Abschalten auf geringe Strompreise reagieren können (Must-Run-Kapazität von ca. 20 GW [1]). Kraftwerke nehmen sich also gegenseitig die Möglichkeit, ihren Strom wirtschaftlich zu vermarkten. Der § 51 des EEG 2017 versucht, diesem Kannibalisierungseffekt entgegen ­zu wirken: Sind die Strompreise am Spotmarkt für mindestens sechs aufeinanderfolgende Stunden negativ, so entfällt die Zahlung einer Vergütung für erneuerbare Energien [2]. Im November 2014 analysierte Energy Brainpool im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie in einer Kurzstudie die zukünftige Auswirkungen der Sechs-Stunden-Regelung gemäß § 24 EEG 2014 auf Basis damaliger Annahmen. Das aktuelle White Paper untersucht den tatsächlichen Einfluss der Sechs-Stunden-Regelung auf Windenergie- und Solaranlagen basierend auf § 51 EEG 2017 erneut, auf Basis aktueller Marktanalysen und Erkenntnissen zu Akteursverhalten seit Einführung der Regelung.

Jährliche entgangene Erlöse (Marktwerte und Marktprämie) für Windenergie- und Solaranlagen mit Inbetriebnahmejahr 2016 in Prozent der Gesamtvergütung über 20 Jahre. (Quelle: Energy Brainpool)

Abbildung 1: Jährliche entgangene Erlöse (Marktwerte und Marktprämie) für Windenergie- und Solaranlagen mit Inbetriebnahmejahr 2016 in Prozent der Gesamtvergütung über 20 Jahre. (Quelle: Energy Brainpool)

Es wird deutlich, dass bereits heutzutage Situationen, die unter die Sechs-Stunden-Regelung fallen, vorkommen (siehe Blog-Beitrag). Da die Kapazität der erneuerbaren Energien weiter ausgebaut wird, werden diese Situationen zukünftig häufiger auftreten: Im Jahr 2036 liegt der Anteil der entgangenen Vergütungszahlungen für Windenergieanlagen bei etwa vier, für Solaranlagen bei etwa einem Prozent. Durchschnittlich müssen Windenergieanlagen, die 2016 ans Netz gegangen sind, über den 20 jährigen Vergütungszeitraum auf etwa 1,4 Prozent, Solaranlagen auf etwa 0,3 Prozent der gesamten Vergütung verzichten. Diese entgangenen Erlöse machen für Onshore-Windenergie-Anlagen im Durchschnitt drei Prozent, für Solaranlagen durchschnittlich ein Prozent der jeweiligen Investitionskosten [3] aus.

Der Vergleich von Windenergieanlagen und Solaranlagen verdeutlicht, dass die Verluste der Windenergieanlagen deutlich höher sind, als die der Solaranlagen. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass die Stromerzeugung durch Solaranlagen ihre Maximalwerte häufig mittags in Zeiten mit hoher Stromnachfrage erreicht. Im Gegensatz dazu stehen Windenergieanlagen, die auch bei ausreichendem Wind in nachfrageschwachen Nachtstunden Strom einspeisen und dementsprechend häufiger von der Sechs-Stunden-Regel betroffen sind, als Solaranlagen.

Die Sechs-Stunden-Regel verringert bereits heute die Erlöse von Windenergie- und Solaranlagen. Deshalb ist sie unbedingt als Risikofaktor bei der Finanzierung und Planung von Anlagen erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. Um die Risiken optimal abzuschätzen, müssen Investoren und Betreiber zusätzlich unterschiedliche Windjahre sowie variierende Kraftwerksparks- und Rohstoffpreisszenarien als Sensitivität berechnen.

[1] Consentec, „Konventionelle Mindesterzeugung – Einordnung, aktueller Stand und perspektivische Behandlung (2016)“
[2] Anlagen kleiner als 500 kW sowie Windenergieanlagen kleiner als 3 MW sind von der Sechs-Stunden-Regelung ausgenommen.
[3] Durchschnittliche Investitionskosten aus eigener Metaanalyse von 15 Studien

Kommentare

  1. Dr. Paul Schmidt

    15. Dezember 2017

    Eigentlich ist es nicht nachvollziehbar, dass PV-Anlagen unter 500 kW und Windkraft-Anlagen unter 3 MW von dieser Regelung ausgenommen sind, denn der Marktwert des Stromes ist negativ, wenn die Strompreise negativ sind. Wie kann ein Erzeuger zur selben Zeit Geld für erzeugten Strom bekommen, zu der der Erzeuger nebendran für den produzierten Strom Geld bezahlen muss? Das ist doch schizophren.
    Volkswirtschaftlich gesehen müssen in dieser Situation die Stromnetze stabilisiert und alle Anlagen abgeschaltet bzw. gedrosselt werden, bei denen dies möglich ist, also auch PV- und Windkraft-Anlagen.

    • Lydia Bischof

      18. Dezember 2017

      Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

      vielen Dank für Ihren Beitrag. Es gibt aufgrund der zunehmenden Umstellung auf fluktuierende Erzeugung deutlichen Handlungsbedarf bei Marktdesign und Regulierung. Dies gilt sicherlich auch für die Zeiten negativer Preise. Generell entstehen negative Preise aufgrund vielfältiger Faktoren (vgl. Negative Strompreise: Ursachen und Wirkungen Studie im Auftrag der Agora Energiewende zu aktuellen Entwicklungen der Strompreise, Juni 2014, zur Studie). Insbesondere eine weitere Flexibilisierung der steuerbaren, thermischen Kraftwerke und der Nachfrage ist erstrebenswert. Hier gilt es, einen geeigneten Weg zu finden, der die technischen und ökonomischen Faktoren sowie die Umsetzbarkeit berücksichtigt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ihr Team von Energy Brainpool

Was sagen Sie zu diesem Thema? Diskutieren Sie mit!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*