Dass der Ausbau der deutschen Windkraft schwächelt, zeigen die Ergebnisse der Ausschreibung vom August 2019. Währenddessen legt die E-Mobilität in Deutschland zu. Ein Gesetz über die Strukturhilfen für die Kohleregionen steht fest und muss nur noch verabschiedet werden. Währenddessen zeigten die Preise am Terminmarkt im August 2019 nach unten.

Windausschreibung und Windkraftgipfel

Wie schon in einem anderen Artikel beleuchtet, steht die Windenergie in Deutschland vor ihrem schlechtesten Jahr seit Beginn des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Entsprechend konnte auch die letzte Ausschreibung vom 1. August 2019 die Probleme nicht lindern.

So wurden nur 208 MW von 650 MW vergeben und die Ausschreibung war um mehr als zwei Drittel unterdeckt. Außerdem lagen, laut Bundesnetzagentur, die Gebotspreise am oberen Ende des zulässigen Höchstpreises. Überdies fiel der gewichtete Durchschnittspreis aller bezuschlagten Projekte auf die von der Behörde für 2019 festgelegte Grenze von 6,2 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur).

Somit brachte die Ausschreibung vom August noch höhere Preise als die vom Mai 2019. Gleichzeitig wurden weniger neuer Windkapazitäten vergeben. Abbildung 1 stellt die durchschnittlichen Zuschlagswerte der Windenergieausschreibungen in Deutschland seit Beginn der Auktionen im Jahr 2017 dar.

durchschnittliche Zuschlagswerte in den deutschen Ausschreibungen für Wind Onshore in ct/kWh

Abbildung 1: durchschnittliche Zuschlagswerte in den deutschen Ausschreibungen für Wind Onshore in ct/kWh (Quelle: Energy Brainpool)

Genemigungsprozesse dauern zu lange

Aus der Abbildung wird klar, dass das Ausschreibungsdesign nicht, wie gewünscht, die Preise nachhaltig sinken ließ. Dies liegt allerdings nicht nur am Ausschreibungsdesign, sondern auch an dem eingangs erwähnten Ausbaustopp. Kurz gesagt hing es besonders an langen Genehmigungsverfahren oder Moratorien zum Windkraftausbau in den Bundesländern (Quelle: Erneuerbare Energien).

Da noch etwa 10 GW an Windprojekten in Genehmigungen stecken, sind die Anreize für Projektierer gering, mit neuen Windkraftanlagen in die derzeitigen Ausschreibungen zu gehen.

Nicht von ungefähr kommt deshalb der Ruf nach Änderungen in der Genehmigungspraxis rund um die Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung (Quelle: Erneuerbare Energien) oder restriktive Abstandsregelungen (Quelle: Montel). Infolgedessen hat Wirtschaftsminister Altmaier für den 5. September 2019 einen Windkraftgipfel einberufen. Auf dieser Veranstaltung sollen Gesetzesvertreter und Akteure der Windkraftenergie Lösungen zu den Ausbauproblemen der Windenergie finden (Quelle: Erneuerbare Energien).

Halbjahresbilanz der E-Mobilität in Deutschland

Nach unserer Serie zur E-Mobilität in Deutschland vom letzten Jahr zeigt die Halbjahresbilanz 2019 immerhin weit mehr öffentliche Ladepunkte. Jedenfalls stieg laut BDEW die Anzahl um 50 Prozent von 13.500 auf über 20.600 Ladepunkte. Hiervon betreibt die Energiewirtschaft 75 Prozent.

Elektroauto an Ladestation (Quelle: Pixabay/geralt)

Elektroauto an Ladestation (Quelle: Pixabay/geralt)

Bei den privaten Ladesäulen muss allerdings noch sichergestellt werden, dass jeder Mieter oder Wohnungseigentümer eine Ladeeinrichtung einbauen darf. Der Großteil des Ladevorgangs findet demnach zu Hause oder am Arbeitsplatz statt (Quelle: Montel).

Auch die Anzahl der E-Autos auf den deutschen Straßen nahm stark zu. Inzwischen stieg die Anzahl der Neuzulassungen der Hybridfahrzeuge im Halbjahresvergleich um 70 Prozent, die der reinen batteriebetriebenen Elektrofahrzeuge sogar um 80 Prozent (Quelle: Montel).

In Zahlen bedeutet dies, dass die Zahl der neuzugelassenen Hybridfahrzeuge um 103.000 anstieg. Hinzu kamen 31.000 reine Elektrofahrzeuge bis zur Mitte des Jahres 2019 (Quelle: KBA). Der Bestand an E-Autos auf deutschen Straßen liegt Anfang August 2019 mit etwa gleichen Anteilen von Hybriden und reinen Elektrofahrzeugen bei insgesamt 195.000 Fahrzeugen (Quelle: VDA).

Anreize vom Arbeitgeber

Um die Elektromobilität stärker zu fördern, hat die Bundesregierung ein Gesetzespaket beschlossen. Der schon heute gewährte Nachlass bei der Besteuerung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen auf 0,5 Prozent vom Listenpreis wird bis 2030 verlängert.

Ebenfalls soll der Strom, den Fahrer von Elektroautos beim Arbeitgeber kostenlos laden, bis 2030 steuerfrei bleiben. Verlängert der Gesetzgeber diese Nachlässe, bringt das mehr Planungssicherheit. Dementsprechend könnte dieser Prozess mehr Elektrofahrzeuge in den Gebrauchtwagenmarkt bringen (Quelle: E&M).

Ebenso werden Steuervorteile von elektrischen Diensträdern bis 2030 verlängert. Auch Handels- und Logistikunternehmen dürften von dem Förderpaket profitieren. Demgemäß können sie ab dem Jahr 2020 die Hälfte der Kaufsumme eines elektrisch betriebenen Lieferfahrzeuges als Sonderabschreibung geltend machen. Diese Regelung soll ebenfalls bis 2030 gelten. Nicht zu vergessen: Vom Arbeitgeber gestellte Tickets für Bus- und Bahnfahrer sind ebenfalls komplett steuerfrei (Quelle: PV Magazine).

Das Maßnahmenpaket finden Sie ebenfalls auf den Seiten des Finanzministeriums.

 Strukturwandelfinanzierung im Schnelldurchlauf

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 22. August 2019 einen 54-seitigen Entwurf zum „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ vorgelegt. Allerdings gab das Ministerium den Ländern und Verbänden nur 24 Stunden Zeit, um ihre Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben.

Anschließend ging der Entwurf in die Ressortabstimmung und wurde am 28. August 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet (Quelle: PV Magazine). Dabei war die zeitliche Knappheit sicherlich auch von den Landtagswahlen in den am stärksten betroffen Bundesländern Brandenburg und Sachsen geprägt. Diese fanden am 1. September 2019 statt.

Inhaltlich nichts Neues

Inhaltlich gab es keine großen Neuigkeiten. Denn die Eckpunkte des Gesetzesentwurfes wurden schon im Mai vorgelegt. Kurzum: Die betroffenen Regionen sollen 14 Milliarden Euro erhalten. Unter dem Strich sollen 43 Prozent in das Lausitzer Revier, 37 Prozent ins rheinische Revier und 20 Prozent ins mitteldeutsche Revier fließen.

Überdies soll die Summe in drei Förderperioden – 2020 bis 2026, 2027 bis 2032 und 2033 bis 2038 – an die betroffenen Regionen gehen (Quelle: PV Magazine). Die Entscheidungsgewalt über die Mittelverwendung liegt bei den Bundesländern. Jedoch sollen sie allerdings vorrangig in die Stärkung der Infrastruktur investieren.

Hierbei sollen Einzelheiten in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Braunkohleländern geregelt werden. Einen Auftrag an den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien mit den Mitteln des Bundes formuliert der Gesetzesentwurf allerdings nicht. Das kritisiert unter anderem Greenpeace Energy (Quelle: Erneuerbare Energien).

Weitere 26 Milliarden Euro sollen von Bundesprojekten in die betroffenen Regionen fließen. Hierbei ist es geplant, besonders Einrichtungen für Forschung und Entwicklung in den Regionen umzubauen und aufzubauen.

Ein Wermutstropfen für die Kohleländer dürften Artikel 4 und Paragraf 6 des Artikel 1 des Entwurfs sein: Das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ soll einen Tag nach Verkündung des Kohleausstiegsgesetzes und somit nach einer endgültigen gesetzlich geregelten Abschaltungsvereinbarung Inkrafttreten.

Außerdem sollen die Finanzhilfen für die Förderperioden 2 und 3 nur fließen, wenn die Braunkohleanlagen nach Maßgabe des Kohleausstiegsgesetzes stillgelegt worden sind. Diese Passagen erhöhen nun auch den Druck auf die Betreiber der Kraftwerke und sollten das Interesse der betroffenen Länder stark mindern, das Kohleausstiegsgesetz im Bundesrat zu verzögern (Quelle: Energate).

Angst vor Rezession drückt Preise

Der August brachte Preisrückgange in allen Commodities, allen voran bei den CO2-Zertifikaten und der Kohle. Dementsprechend ließ auch das deutsche Frontjahr Grundlast um 2 EUR/MWh auf etwa 48 EUR/MWh nach.

Obendrein hat die Angst vor einem weiter eskalierendem Handelskrieg zwischen den USA und China, einer immer noch unsicheren Situation zwischen der USA und dem Iran sowie den getrübten Wirtschaftsaussichten in Deutschland auf die Händler durchgeschlagen (Quelle: Montel).

Der Preis der CO2-Zertifikate im EU-ETS sank im August um knapp 17 Prozent von fast 30 EUR/Tonne auf 25 EUR/Tonne. Nur in den letzten Tagen des Monats erholte sich der Preis wieder.

Abbildung 2 zeigt die Preisentwicklung des deutschen Frontjahres Grundlast, der CO2-Zertifikate für Dezember 2020, sowie des Frontjahres für Steinkohle während August 2019.

relative Preisentwicklung des Stromfrontjahres Base Deutschland (candel sticks), der CO2-Zertifikate (orangenfarbene Linie) und Kohle (rote Linie) im Juli und August 2019

Abbildung 2: relative Preisentwicklung des Stromfrontjahres Base Deutschland (candel sticks), der CO2-Zertifikate (orangenfarbene Linie) und Kohle (rote Linie) im Juli und August 2019 (Quelle: Montel)

Am Spotmarkt reduzierte eine starke Windfront vom 10. bis zum 12. August die fossile, aber auch die nukleare Stromerzeugung. An diesem besagten Wochenende traten dazu ebenfalls negative Strompreise von bis zu -50 EUR/MWh auf.

Im Mittel lag die Stromerzeugung aus Gas bei mehr als dem Doppelten der Steinkohleverstromung, während Wind und PV jeweils knapp unter 6 TWh erzeugten. In Abbildung 3 ist die Struktur der deutschen Stromerzeugung sowie die Day-Ahead-Preise für den August 2019 dargestellt.

Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im August 2019 in Deutschland

Abbildung 3: Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im August 2019 in Deutschland (Quelle: Energy Brainpool)