Noch immer keine Klarheit zu Sonderausschreibungen und der Kohlekomission, dagegen mehr Durchblick bei Blockchain-Projekten. Flaute bei Ausschreibungen von Onshore-Wind, wobei es auf der Preisseite nur eine Richtung gibt: Bullish nach oben.

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Gerangel um Kohlekommission geht weiter

Was passierte im Mai 2018 im Energiemarkt? Bis Ende 2018 sollen die ersten Vorschläge und Ausarbeitungen der Kohlekommission, offiziell „Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) vorliegen. Wer weiß, wie schnell die Mühlen in derartigen Gremien mahlen, weiß auch, dass der Zeitrahmen insbesondere bei diesem Thema einem durchaus ambitionierten Plan entspricht. Allerdings müsste dafür zuerst die Kommission WSB bestehen. Dem ist auch Ende Mai nicht so – nach fast zwei Monaten der Abstimmung und Diskussion innerhalb der Bundesregierung.

Die Grünen aus der Opposition fordern, dass im Grunde schon zu Beginn der Kommissionsarbeit feststehen müsste, wie viele Kohleblöcke eigentlich abgeschalten werden sollen (Quelle: Energate). Demgegenüber sehen die Braunkohleländer vor allem die Themen Versorgungssicherheit und Finanzierung von Strukturentwicklungsmaßnahmen in den Braunkohlerevieren als vordergründig (Quelle: Energate). Wer denn letztendlich in der Kommission sitzt und den Ton angibt, ist noch nicht klar. Über Gewerkschaftsverbände bis zu den Erneuerbare-Energien-Verbänden wollen alle mitreden und ihre Visionen einbringen.

Bundesumweltministerium: Strukturwandel vor Ausstiegsdatum

Klarer positioniert hat sich zumindest Bundesumweltministerin Schulze. Sie sieht den Strukturwandel in den Regionen als wichtiger an als ein konkretes Ausstiegsdatum aus der Kohle (Quelle: Energate). Auch gibt es seit Mitte Mai 2018 ein offizielles Mandat für die Kommission WSB. In dem zweiseitigen Mandat wird allerdings klar, dass der Klimaschutz eher nachrangig betrachtet wird. Zum Ende der Kohleverstromung kommt die offizielle Erklärung erst im vorletzten der sechs Arbeitsaufträge. Auch das deutsche Klimaziel für 2020 wird für nicht mehr erreichbar eingeschätzt. Jedoch soll die Kommission auch Maßnahmen vorschlagen, die in ein Programm zur Umsetzung des Klimaschutzplans für 2030 einfließen. So sollen erste Maßnahmen Anfang bis Mitte Dezember 2018 vorliegen, die Klimaschutzlücke 2020 zu reduzieren, rechtzeitig vor der 24. UN-Klimakonferenz.

Das Kabinett sollte die WSB-Kommission, als 23-köpfiges Gremium, im Mai 2018 beschließen. Zuerst war von drei Vorsitzenden die Rede, darunter Matthias Platzek (SPD) und Stanislaw Tillich (CDU) als Vertreter von zwei der Braunkohleländer, sowie der ehemaligen Umweltstaatssekretärin Ursula Heinen-Essen. Anschließend gab es personelle Änderungen.  Nun sollen Barbara Praetorius (Berliner Hochschule für Wirtschaft und Technik) sowie der Vizechef der Bundesgesellschaft für Endlagerung Ewold Seeba mit an die Spitze der Kommission. Weiterhin beteiligt sind, neben dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium, auch noch die Ministerien für Bauen (Innen) und Arbeit (Quelle: Montel).

Allerdings ist der Beschluss im Kabinett nun auch im zweiten Anlauf gescheitert. Der angesetzte Termin am Mittwoch des 30. Mai 2018 fand nicht wie geplant statt, da es laut FAZ „unzureichende Abstimmung in der Regierung über Detailfragen“ gab.

Der endgültige Startschuss der Kommission wird nun wohl erst im Juni 2018 fallen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Addendum: Die Kommission nimmt ihre Arbeit offiziell am 26. Juni auf und besteht jetzt aus einem 31-köpfigen Gremium das von den vier Vorsitzenden Matthias Platzeck (Ex-Ministerpräsident Brandenburg, SPD), Ronald Pofalla (Vorstand Deutsche Bahn, CDU), Prof. Barbara Praetorius (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) und Stanislaw Tillich (Ex-Ministerpräsident Sachsen, CDU) geführt wird.

Sonderausschreibungen und Entschädigungszahlungen

Das 100-Tage-Gesetz mit Änderungen im KWKG und EEG sollte durch einen Kabinettsbeschluss am 9. Mai 2018 stehen. Insbesondere im Hinblick auf die Windausschreibungen und deren Bedingungen (Stichwort: Privilegierung Bürgerenergiegesellschaften) wurde eine schnelle Entscheidung gefordert. Dazu kam es aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern auch bis Ende Mai nicht. So möchte das SPD-geführte Umweltministerium immer noch die im Koalitionsvertrag benannten Sonderausschreibungen mit in das Gesetz bringen.

Schneller ging die Entscheidungsfindung voran, das Atomausstiegsgesetzes neu zu fassen. So billigte das Kabinett am 3. Mai 2018, das Gesetz zu ändern. Der Gesetzestext findet sich auf den Seiten des BMU und muss nun im Parlament beschlossen werden. Insbesondere geht es darum, die Konzerne zu entschädigen, die in der Zeit der Laufzeitverlängerung von Herbst 2010 bis März 2011 in ihre Kernkraftwerke investiert haben. Dazu gehören auch Konzerne, die ihre Reststrommengen seit dem Atomausstiegsgesetz 2011 nicht mehr nutzen konnten (Quelle: Energate).

Bundesverfassungericht pro Entschädigung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2017 RWE und Vattenfall eine Entschädigung zugesprochen. Eon kann seine Reststrommengen bis zum Ende der gesetzlichen Laufzeit verstromen und EnBW hatte nicht geklagt und verfügt über ausreichende Mengen, um seine Kernkraftwerke bis Ende der Laufzeit zu betreiben. Die Höhe der Entschädigungen ist noch nicht klar. Der Gesetzgeber rechnet mit einem Gesamtbetrag „im oberen dreistelligen Millionenbereich“. Der Wert der Reststrommengen wird allerdings erst Ende Dezember 2022 bekannt sein. Er beruht auf den durchschnittlichen Day-Ahead-Preisen der Epex Spot zwischen dem 6. August 2011 und dem 31. Dezember 2022 beruht (Quelle: Montel).

Einige Großverbraucher komplett von Netzentgelten zu befreien für die Jahre 2012 und 2013 ist von der EU-Wettbewerbskommission als illegale Beihilfe eingeschätzt worden. Das langjährige Beihilfeverfahren gegen § 19 Absatz 2 der StromNEV ist somit abgeschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte daraufhin mit, dass sich „die konkrete Rückforderungsbelastung und die Zahl der betroffenen Unternehmen nicht pauschal beziffern lässt“ (Quelle: BMWi). Es obliegt der Bundesnetzagentur, die zu wenig gezahlten Stromnetzentgelte zu berechnen und zurückzufordern. Schätzungen gehen von bis zu 300 Millionen Euro aus (Quelle: Top Agrar).

Wettbewerb bei Onshore-Wind lässt nach

Mangels Wettbewerber sind in der zweiten Onshore-Windauktion in 2018 alle Bieter bezuschlagt worden. Obwohl laut Bundesnetzagentur über 1300 MW an Leistung zugelassen war, gingen nur knapp über 600 MW an Geboten ein. Die Ausschreibungsmenge von 670 MW war zudem sogar das erste Mal unterzeichnet, während die Zuschlagspreise wieder anstiegen und das Niveau des Vorjahres erreichten (Quelle: Bundesnetzagentur).

Die Windbranche ist aufgrund des sich stetig ändernden Ausschreibungsdesign zurückhaltend. Abbildung 1 stellt die Zuschlagspreise der Onshore-Windausschreibungen dar.

Zuschlagswerte für Ausschreibungen von Onshore Wind (Quelle: BNetzA)

Abbildung 1: Zuschlagswerte für Ausschreibungen von Onshore Wind (Quelle: BNetzA)

Insbesondere in der letzten Runde im Mai 2018 erreichte der durchschnittliche Zuschlag wieder einen Wert von 5,73 ct/kWh. Damit ist der Wert um genau 1 ct/kWh höher als noch in der Ausschreibung vom Februar 2018. Die Spanne der Zuschlagswerte reichte von 4,65 bis 6,28 ct/kWh.

Die nächste Ausschreibung findet am 1. August 2018 statt.

Blockchain und der regionale Stromhandel

Es scheint als hätte sich die Blockchain-Technologie vor allem bei regionalen oder lokalen Handelsplattformen beweisen können. Sowohl die Wuppertaler Stadtwerke und deren „Tal.Markt“-Plattform als auch die Innogy und das Start-up Conjoule mit dem „Community Network“ nutzen die neue Technologie.

Bei den Wuppertalern geht es vorrangig um den Handel von Ökostrom. Kunden können ihren Strommix individuell aus Anlagen erneuerbarer Energien aus der Region zusammenstellen . Auch wenn die Anzahl der Kunden erst im dreistelligen Bereich liegt, zeichnet sich doch ein positives Bild ab. Weiterhin seien auf der Erzeugungsseite sowohl eine Wasserkraftanlage, eine Windkraftanlage, fünf Photovoltaikanlagen, zwei BHKWs und eine Müllverbrennungsanlage integriert (Quelle: Energate).

Bei „Community Networks“ geht es hingegen vor allem um lokalen Handel zwischen Nachbarn. So verkaufen in Mülheim, wie auch im Essener Stadtteil Kettwig Projektteilnehmer mit PV-Anlagen ihren Strom über die Plattform an eine Schule, einen Supermarkt und an ein Wasserwerk. Innogy übernimmt allerdings im Hintergrund die Reststromversorgung und vermarktet auch überschüssigen Strom aus der Community (Quelle: Energate).

Bullishe Stimmung im Commodity-Komplex

Die Commodities befinden sich weiterhin im Aufstieg. Ob Öl, Gas, Kohle oder CO2, in allen Bereichen ging es im Mai nach oben. Vor allem die drohenden Sanktionen der USA gegenüber dem Iran haben den Ölpreis das erste Mal seit 2014 auf über 80 USD/Barrel gehoben. Stimmen im Markt sprachen sogar von möglichen 100 USD/Barrel. In diesem bullishen Marktumfeld zogen dementsprechend viele der anderen Rohstoffpreise mit. Auch die Kohle zog beinahe auf 90 EUR/Tonne mit, während sich Gas bei über 21 EUR/MWh sehr solide zeigte. Gegen Ende Mai 2018 gaben die Kurse teilweise wieder nach. Abbildung 2 zeigt den Verlauf der Preise für Öl, Gas und Kohle mit Lieferung im Dezember 2018 für April und Mai 2018.

Relative Preisentwicklung von Öl (Brent; Candle Sticks), Gas (TTF; orange) und Kohle (ICE; rot) für Lieferung in Dezember 2018 im April und Mai 2018

Abbildung 2: Relative Preisentwicklung von Öl (Brent; Candle Sticks), Gas (TTF; orange) und Kohle (ICE; rot) für Lieferung in Dezember 2018 im April und Mai 2018, (Quelle: Montel)

So stiegen die Preise für Öl, Gas und Kohle innerhalb der letzten zwei Monate um etwa 20 Prozent.  Auch für die CO2-Zertifikate ging es im Mai steil nach oben. Von etwa 13 EUR/Tonne Anfang Mai auf gut über 16 EUR/Tonne bis Ende Mai. Seit Beginn des Jahres entspricht der jetzige Preis schon einer Verdopplung.

Die bullishe Stimmung an den Terminmärkten schlägt sich ebenfalls auf die langfristigen Strompreise nieder. So steht der Leitkontrakt für Deutschland (Jahresbase 2019) am 30. Mai 2018 auf über 42 EUR/MWh und somit um etwa 3 EUR/MWh höher als noch zu Beginn des Monats (siehe Abbildung 3). Der Kontrakt hat im Laufe des Mai 2018 ein neues 5-Jahreshoch bei über 43 EUR/MWh erreicht.

Preisverlauf für Frontjahreslieferung 2019 Base (DE) im Mai 2018

Abbildung 3: Preisverlauf für Frontjahreslieferung 2019 Base (DE) im Mai 2018, (Quelle: Montel)

Sonniger Mai bringt Minuspreise

Auf dem Spotmarkt brachte der Mai mit seinen vielen Feiertagen und viel Sonne mehrmals negative Preise. Am 1. Mai kam es zu 18 Stunden mit negativen Preisen aufgrund hoher Windeinspeisung (25 GW) und geringer Nachfrage. Bei gleichzeitig hoher Solareinspeisung von 20 GW wurde in Stunde 14 auf 15 ein maximal negativer Preis von -58,96 EUR/MWh erreicht. Auch um die Pfingstfeiertage gab es vereinzelt negative Preise. Hier kam es in der Spitze zu erneuerbarer Einspeisung von über 40 GW, mit über 28 GW Solar. Der Basepreise für den Pfingstmontag lag bei nur 5,66 EUR/MWh. Allerdings drehte der Preis nie länger als fünf Stunden am Stück ins Negative und blieb daher ohne Auswirkung auf die Vergütung erneuerbarer Energien nach § 51 EEG.

Ansonsten lagen die stündlichen Strompreise am Day-Ahead-Markt eher im oberen Bereich für den Monat Mai. Die in Teilen geringe Windeinspeisung auf Monatsbasis kann unter anderem dafür verantwortlich gemacht werden. Außerdem ging das Kernkraftwerk Philippsburg 2 (1400 MW) von EnBW am 11. Mai in Revision. Abbildung 4 stellt die Erzeugung verschiedener Technologien und die entsprechenden Strompreise im Mai 2018 für Deutschland in viertelstündlicher Auflösung dar (Datenquelle: Entso-E).

Stromerzeugung und Spotpreise im Mai 2018 in Deutschland (Quelle: Entso-E/Energy Brainpool)

Abbildung 4: Stromerzeugung und Spotpreise im Mai 2018 in Deutschland (Quelle: Entso-E/Energy Brainpool)