Mit erfolgreicher Genehmigung bis Ende 2016 könnten noch 8840 MW an Windenergieanlagen in die alte gesichert EEG-Vergütung fallen. Nur 5 Prozent der genehmigten Anlagen gehen in das Ausschreibungsverfahren.
Windenergieanlagen die vor dem 1. Januar 2017 genehmigt wurden und vor dem 1. Januar 2019 erstmals in das Netz einspeisen können noch von der staatlich festgelegten Vergütung profitieren und müssen sich nicht in der Ausschreibung beweisen. Daher ist es auch wenig verwunderlich, dass von den genehmigten 8840 MW nur 475 MW in die Ausschreibung gehen werden und die restliche Leistung von 8365 MW von der Übergangsregelung Gebrauch macht um von der gesicherten Vergütung zu profitieren (Quelle: Erneuerbare Energien).
Der Ausbau der Windkraft in Deutschland wird somit auch in 2017 und 2018 auf hohem Niveau bleiben, wobei neue Rekordwerte im Jahreszubau nicht auszuschließen sind. Schließlich können nicht nur die schon genehmigten Anlagen mit einer gesicherten Vergütung gebaut werden, sondern ebenfalls noch 2800 MW in den Ausschreibungen für die Windenergie bezuschlagt werden. Abbildung 1 zeigt den (Brutto-)Zubau von Windkraft von 2014 bis 2016 mit realen Zahlen und gibt Schätzungswerte auf Basis des Bundesverbands WindEnergie bis 2019 an. Verzögerungen im Ausbau könnten sich durch Rechtstreitigkeiten ergeben.
Ab 2019 wird der Zubau vor allem durch die Ausschreibungen gesteuert, wobei ab 2019 jährlich maximal 2900 MW bezuschlagt werden. Die erste Ausschreibung für Wind an Land wurde Anfang März von der Bundesnetzagentur eröffnet. Der Gebotstermin ist der 1. Mai 2017, wobei 800 MW mit einem Höchstwert von 7 cent/kWh an Windenergieleistung ausgeschrieben werden. Da nur 475 MW der bis Ende 2016 genehmigten Windenergieanlagen in die Ausschreibung gehen, kann die Gesamtmenge der im ersten Ausschreibungstermin bietenden Leistung geringer ausfallen als erwartet.