Da die Risiken der Vollversorgung gänzlich auf der Seite des Lieferanten liegen, ist er bestrebt, dies in den Vollversorgungsvertrag einzupreisen. Vollversorgungsverträge gelten daher als vergleichsweise teuer.
Funktionsweise des Vollversorgungsvertrags
Zum einen ist der Versorger gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber in der Pflicht, diesem vor Beginn der Lieferung die exakte Liefermenge und den genauen Lieferzeitraum bekannt zu geben. Dies ist notwendig, damit der Netzbetreiber die Netzspannung aufrechterhalten kann.
Die Vorhersage über die Höhe des Verbrauchs vor Beginn der Lieferung, die sogenannte Prognose, auch Lastgangsprognose, für jeden einzelnen zu beliefernden Kunden ist komplex und aufwendig. Für jede Abweichung zwischen der vom Lieferanten erstellten Prognose und dem tatsächlichen Lastgang stellt der zuständige Netzbetreiber Rechnungen über Ausgleichsenergie.
Die Ungenauigkeit von Prognosen stellt ausschließlich für den Versorger ein Risiko dar. Auf der anderen Seite können die Weltmarktpreise für Primärenergieträger wie Kohle oder Erdöl ein Risikofaktor sein, denn diese beeinflussen die Kosten der Energieerzeugung maßgeblich. Ist der Erzeuger gezwungen, hohe Preise für die benötigten Primärenergien zu bezahlen, kann der angestrebte Deckungsbeitrag aus dem Verkauf der Energie unter Null sinken, so dass er bei dem Geschäft mit dem Verbraucher Geld verliert.
Wie finden Lieferant und Verbraucher im Falle der Vollversorgung zusammen?
Vollversorgungsverträge werden von Verbrauchern per Ausschreibungsverfahren verglichen und ausgewählt. Ein Beispiel für einen Verbraucher mit sehr hohem Energiebedarf könnte ein Stadtwerk sein, welches einen Drei-Jahresvertrag mit Festpreis anstrebt. Generell gilt, je höher die Gesamtbedarfsmenge ist, desto sinnvoller erscheint es, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, um möglichst viele Anbieter zu erreichen.
Eine Über- und Unterdeckung des Bedarfs wird vertraglich stets ausgeschlossen. Allerdings können bei erheblichen Verbrauchsabweichungen Leistungskomponenten mit aufgenommen werden. Vollversorgungsverträge werden gewöhnlich auf ein oder mehrere Jahre ausgelegt, wobei der Versorger die Risiken trägt und der Abnehmer (Käufer) Preissicherheit genießt.