Die Kopplung an den Ölpreis wird erreicht, indem man keinen festen Preis in die Gasverträge einsetzt, sondern eine Formel, mit der man den zu zahlenden Gaspreis mithilfe des Ölpreises ausrechnet. Indexprodukte sind somit sehr wichtig.

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Preisgleitklauseln

Der Grund für den zeitlichen Versatz besteht darin, dass der Preis nur in regelmäßigen Abständen an veränderte Ölpreise angepasst wird. Dazu werden sogenannte Preisgleitklauseln angewendet.

Eine typische Bindung ist beispielsweise eine 6-3-3 Bindung.

  • Die erste Zahl gibt den Referenzzeitraum an. Der Durchschnitt der Preise dieses Zeitraumes ergibt den Preis, der in die Formel eingesetzt wird. In unserem Beispiel also der Durchschnittspreis von 6 Monaten.
  • Die zweite Zahl beschreibt das sogenannte Time-Lag. Der Referenzzeitraum wird um das Time-lag in die Vergangenheit geschoben. Der Durchschnittspreis wird somit aus der 6 Monatsperiode berechnet, die vor 3 Monaten endete. Der Grund für diesen Time-lag bestand darin, dass Ölpreise erst teilweise 3 Monate später veröffentlicht wurden, es somit die aktuellsten Zahlen waren, die vorlagen.
  • Die letzte Zahl gibt die Gültigkeit des Gaspreises wieder. Der errechnete Preis gilt in unserem Beispiel für 3 Monate.

Abbildung 1 verdeutlicht diese Preisfindung: Wir wollen beispielsweise den Gaspreis ab Januar bestimmen. Zur Berechnung des Preises nehmen wir den Durchschnitt aus 6 Monaten. Das Time-lag bestimmt, dass wir die Preise für Oktober bis Dezember nicht mit einberechnen. Somit nehmen wir den Durchschnitt von April-September. Der errechnete Preis gilt bis einschließlich März. Im April wird der Preis aus den Monaten Juli bis Dezember berechnet. Preise von Januar bis März werden wegen des Time-lags nicht berücksichtigt.

Beispiel einer 6-3-3 Ölpreisbindung, Quelle: Energy Brainpool

Abbildung 1: Beispiel einer 6-3-3 Ölpreisbindung, Quelle: Energy Brainpool

Weitere Bindungen – Indexprodukte

Bisher wurden nur HEL Rheinschiene und Gasoil Preise als Klauseln angesprochen. Es ist aber durchaus üblich, weitere Klauseln in Verträge einzubinden und diese zu kombinieren.

Je nach Wunsch und Phantasie der Vertragspartner können die Preise an Wirtschaftswachstum, Inflation, Wechselkurse usw. angebunden werden.

Übliche Werte werden in Tabelle 1 aufgeführt:

Bindungen für Preisklauseln für Gas, Quelle: Energy Brainpool

Tabelle 1: Bindungen für Preisklauseln für Gas, Quelle: Energy Brainpool

Nicht jeder Index ist dabei geeignet. Er sollte anerkannt, belastbar, immer zur Verfügung stehend, transparent und nicht manipulierbar sein. Diese Faktoren sind meistens gegeben, wenn der Index auf liquiden Produkten basiert. Bekannte Beispiele sind in untenstehende in Tabelle 2 aufgeführt.

Weitere Indizes für Gaspreisklauseln, Quelle: Energy Brainpool

Tabelle 2: Weitere Indizes für Gaspreisklauseln, Quelle: Energy Brainpool