Die Ergebnisse der zweiten Wind-Onshore-Ausschreibung haben Beobachter mit deutlich weniger Spannung erwartet als bei der ersten Runde im Mai 2017. Nach der klaren Dominanz der Bürgerenergiegesellschaften und dem überraschend niedrigen Preisniveau von 5,78 Cent/kWh (maximal bezuschlagter Gebotspreis) wurde für die zweite Ausschreibung1 ein ähnliches Ergebnis angenommen. Und die Marktteilnehmer wurden nicht „enttäuscht“.

© Amridesign / Fotolia

Die zweite Ausschreibung war mit 2.927 MW 2,8-fach überzeichnet, wobei fast 84 Prozent der Bieter ebenfalls Bürgerenergiegesellschaften waren. Bei den erfolgreichen Geboten lag die Quote bei 90 Prozent. Diesen Geboten wird der maximal bezuschlagte Wert von 4,29 Cent/kWh zugeordnet. Von den regulären Bietern erhielten nur knapp 10 Prozent (7 von 67) einen Zuschlag. Das mittlere Ausschreibungsergebnis ist mit 4,28 Cent/kWh noch einmal deutlich geringer als in der ersten Runde. Für viele Marktteilnehmer ist zumindest diese starke Degression überraschend.
Die Konsequenzen des überproportional hohen Anteils an Bürgerwindgesellschaften wurden von der Branche direkt nach Bekanntwerden der Ergebnisse der ersten Ausschreibung heiß diskutiert. Für die ersten beiden Ausschreibungen in 2018 hat der Gesetzgeber die Bedingungen für Bürgerwindgesellschaften wie folgt geändert:

Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften ab 2018, Quelle: Energy Brainpool

Tabelle 1: Ausschreibungsbedingungen für Bürgerenergiegesellschaften ab 2018, Quelle: Energy Brainpool

Für die bislang erfolgreichen Projekte der Bürgerenergiegesellschaften wird sich zeigen, wie viele und vor allem auch wann sie tatsächlich realisiert werden können.  Bislang konnte die Bundesnetzagentur keine Hinweise finden, die auf Verstöße der gesetzlichen Anforderungen bei den bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften hindeuten2.

Für alle Teilnehmer zeigt das Ergebnis dieser Ausschreibung deutlich den Benchmark für alle zukünftigen Windprojekte. Ab 2018 soll der maximal zulässige Höchstwert auf 108 Prozent des Durchschnitts der höchsten noch bezuschlagten Gebote der drei vorangegangenen Auktionen festgesetzt werden (aktuell 7 Cent/kWh). Unter Berücksichtigung der ersten beiden Ausschreibungen wären dies 5,43 Cent/kWh. Projektierer, Betreiber, Banken und Anlagenbauer müssen nun bewerten, wie Projekte unter diesen Rahmenbedingungen noch geplant und umgesetzt werden können.

1https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/15082017_WindAnLand.html?nn=265778
2https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/15082017_WindAnLand.html?nn=265778