Ein Spotkontrakt ist eine Vereinbarung über den Kauf bzw. Verkauf eines eindeutig definierten Gutes mit prompter, d.h zeitnaher Lieferung zu einem fest vereinbarten Preis.
Bei diesen Geschäftsabschlüssen werden somit die Liefermenge, der Lieferort (Regelzone) und der Lieferzeitraum durch entsprechende Kontrakte festgelegt. Liefermenge und Lieferpreis werden bei jedem Geschäftsabschluss einzeln festgelegt.
Der Handel eines Strommarkt-Spotkontraktes ist eine gegenseitig verpflichtende Vereinbarung zur Lieferung oder Abnahme einer Strommenge zwischen zwei Parteien. Spotmarktverträge können Over-the-Counter und an einer Börse abschlossen werden. Gehandelt werden Kontrakte auf den Lieferzeitraum einzelner Stunden oder mehrere Stunden als Blockkontrakt zusammengefasst. Hierbei gibt es allgemein im Strommarkt vordefinierte Blockkontrakte.
Bei den vordefinierten Blockkontrakten wird zwischen Baseload (Grundlast) und Peakload (Spitzenlast) unterschieden. Baseload bzw. Grundlast bezeichnet Stromlieferungen von konstanter Leistung über 24 Stunden eines jeden Tages der Lieferperiode (einschließlich der Feiertage). Peakload bzw. Spitzenlast umfasst eine Stromlieferung konstanter Leistung über 12 Stunden von 08:00 bis 20:00 Uhr wochentags von Montag bis Freitag einschließlich der Feiertage.
Spotkontrakte werden ausnahmslos physisch durch die Lieferung bzw. Abnahme von Strom erfüllt. Die Zahlung eines Spotkontraktes ist generell mit Lieferung des Gutes fällig. In der Energiewirtschaft wird Strombezug einen Börsenhandelstag vor dem Erhalt der Lieferung bezahlt.
Im Spothandel werden die Märkte nach den Vorlaufzeiten vor der eigentlichen Lieferung unterschieden. Im Day-Ahead-Handel werden Kontrakte getauscht, deren Lieferung bzw. Abnahme von Strom einen Tag nach dem Geschäftsabschluss erfolgt. Im Intra-Day-Handel können Geschäfte bis zu 30 Minuten vor Beginn einer Stundenlieferung oder einer Viertelstundenlieferung zum Abschluss gebracht werden.
Die Preisfixierungen im Spothandel werden je nach Markt in einer Auktion oder über den sogenannten fortlaufenden Handel durchgeführt.