Der Gesetzgeber hat das Energiesammelgesetz mit einiger Verspätung beschlossen. Es enthält wichtige Änderungen für die kommende Zeit. Neue Erkenntnisse gibt es ebenfalls bei der Kohlekommission. Am langen Ende gingen die Preise, getrieben von weltwirtschaftlichen Unsicherheiten, erst nach unten. Zum Ende November fingen sich die Preise wieder.

Das Energiesammelgesetz soll doch in 2018 kommen

Zu Beginn der neuen Großen Koalition im Frühjahr war das Gesetz noch als 100-Tage Gesetz bekannt. Nun haben sich die Verhandlungen zwischen SPD und CDU zum Energiesammelgesetz (EnSaG) über die Sommerpause hinweg bis in den November gezogen. Zumindest soll das EnSaG noch vor Ende 2018 komplett durch den legislativen Prozess gehen.

Es soll insbesondere die Sonderausschreibungen für die erneuerbaren Energien festsetzen. Der Bundesrat kritisierte den Gesetzgebungsprozess und forderte Nachbesserungen. Der Entwurf wartet auch mit Änderungen für das KWK-Gesetz und dem EnWG auf (Quelle: BMWi). Wir fassen hier die wichtigsten Punkte und Änderungen zusammen.

Sonderausschreibungen:

Bis 2021 sollen je 4 GW Solar- und Windenergie an Land zusätzlich ausgeschrieben werden. Diese Sonderausschreibungen für erneuerbare Energien werden wie folgt gestaffelt: 1 GW in 2019, 1,4 GW in 2020 und schließlich 1,6 GW in 2021. Die Mengen für Solar werden zudem nicht auf den in der Kritik stehenden 52-GW Deckel für Solaranlagen angerechnet. Weitere Innovationsausschreibungen sollen neue Preisgestaltungen und Ausschreibungsverfahren ermöglichen. Dazu werden 250 MW in 2019, 400 MW in 2020 und 500 MW in 2021 im Rahmen der Innovationsausschreibungen versteigert. Diese Menge werden von den regulären Ausschreibungsmengen abgezogen.

Die Förderung von Solaranlagen ab 40 kW Leistung sollte ab dem 1. Januar 2019 auch überraschend stark auf 8,33 ct/kWh abgesenkt werten. Insbesondere für Mieterstromprojekte könnte diese Reduktion um etwa 20 Prozent Einschnitte bringen (Quelle: PV Magazin). Nach Protesten gegen diese starke Kürzung haben sich die Fraktionen der CDU und SPD am 27. November geeinigt, die Förderung über die Monate Februar, März und April 2019 auf 8,9 ct/kWh schrittweise zu reduzieren (Quelle: PV Magazin).

Kraft-Wärme-Kopplung:

Für KWK-Anlagen mit Dampfsammelschienen soll ein Anlagenbegriff gelten. Die blockweise Betrachtung von Kraftwerken ist so nicht mehr möglich. Die Förderung von Bestandsanlagen nach §13 KWKG 2017 wird deutlich eingegrenzt (Ausschluss Eigenverbrauch). Außerdem ist es geplant, den KWK-Zuschlag für Anlagen über 50 MWel abzusenken.

Die Kumulierung von Zuschlägen nach KWKG 2017 mit Investitionsbeihilfen wird verboten. Eine Ausnahme bilden Kleinstanlagen bis 20 kWel.Die beihilferechtliche Genehmigung der EEG-Umlagebefreiung für KWK-Strom wird ebenfalls umgesetzt. Allerdings soll dies nicht für Anlagen mit einer elektrischen Leistung zwischen einem und zehn Megawatt gelten (Quelle: BBH).

Energiewirtschaftsgesetz:

Die Regelungen zum Netzanschluss an das L-Gasnetz werden angepasst. So wird die Umstellung der Versorgung von L- auf H-Gas  unterstützt. Im Detail bedeutet dies, dass Netzbetreiber nicht weiter in L-Gasnetze investieren sollen. Die Anschlusspflicht an ein L-Gasnetz kann jedenfalls entfallen, wenn der Anschluss an ein H-Gasnetz wirtschaftlich zumutbar ist (Quelle: Ritter Gent Collegen).

Windenergie-auf-See-Gesetz und Seeanlagengesetz:

Diverse Punkte im Planungs- und Zulassungsrecht hat der Gesetzgeber geändert, die es ermöglichen, Windenergieanlagen auf See auch dann zu errichten, wenn diese nicht an das Netz angeschlossen sind. Hier stehen die Möglichkeiten der direkten Elektrolyse und Erzeugung von Wasserstoff auf See im Vordergrund.

Stromnetzzugangs-Verordnung:

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind ab sofort verpflichtet, einen gesonderten Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Maßnahmen für die Systemsicherheit nach § 13 Absatz 1 Satz 2 und § 14 Absatz 1c des EnWGs zu führen. Im Falle  von vorherigen Maßnahmen müssen sie diesen auch bewirtschaften.

Abgesehen von den oben beschriebenen Anapssungen, enthält das EnSaG noch eine Reihe von weiteren kleineren und größeren Änderungen an insgesamt 20 Gesetzen und Verordnungen (Quelle: BMWi).

Kohlekommission ringt um Aussagen zu Kraftwerksabschaltungen

Bis 2022 sollen erste Kohlekraftwerke abgeschalten werden. Die Kraftwerke sollen im Einvernehmen mit den Betreibern von 2019 bis 2022 stillgelegt werden und das möglichst auf Basis vertraglicher Regelungen. Die finanziellen Entschädigungen für die Kraftwerksbetreiber sollen zudem aus dem Bundeshaushalt und nicht über eine Umlage finanziert werden.

Das Arbeitspapier der Kohlekommission schlägt auch vor die CO2-Zertifikate, welche die aus dem Markt gehenden Kohlekraftwerke nicht nutzen werden, aus dem nationalen Budget zu löschen. Sie sollen dem Markt und anderen Anlagen nicht mehr zu Verfügung stehen (Quelle: Energate).

Die Beratungen innerhalb der Kommission werden sich allerdings über das geplante Ende im Dezember 2018 hinziehen. So gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, dass die Arbeit der Kommission am 1. Februar 2019 abgeschlossen sein soll. Insesbondere die Unterstützung des Strukturswandel soll weiter ausgearbeitet werden (Quelle: Montel).

Gemeinsame Ausschreibung: PV gewinnt wieder

Die Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung von Wind Onshore und Solarenergie vom November 2018 boten ein sehr ähnliches Bild wie die vom April diesen Jahres. So wurden alle 36 Zuschläge an PV-Anlagen erteilt. Nur ein Windprojekt hat sich bei der Ausschreibung über 200 MW beteiligt, wurde aber aufgrund eines höheren Gebots nicht berücksichtigt. Außerdem hat sich der durchschnittliche Zuschlagswert gegenüber der Ausschreibung vom April um 0,6 ct/kWh auf 5,27 ct/kWh erhöht (Quelle: Bundesnetzagentur). Abbildung 1 zeigt die durchschnittlichen Zuschlagswerte der bisherigen Ausschreibung im Jahr 2018 für PV und Windenergie.

Durchschnittlicher Zuschlagswert für Ausschreibungen für Onshore Wind und Solar in Deutschland in 2018 (Quelle: Energy Brainpool)

Abbildung 1: Durchschnittlicher Zuschlagswert für Ausschreibungen für Onshore Wind und Solar in Deutschland in 2018 (Quelle: Energy Brainpool)

Preise im Ab und etwas im Auf

Der weltwirtschaftliche Ausblick, sowie die immer noch unklare Lage des Brexits hat sich im November 2018 auch auf die Preise niedergeschlagen. Die Höchstwerte aus September und Oktober sind erstmal wieder Geschichte. Durch die Bank weg verloren die Commodities an Wert.

Allen voran der Preis für Öl, welcher durch den weiterhin schwelenden Handelsstreit zwischen den USA und China Verluste hinnehmen musste. Trotz des amerikanischen Drucks auf den Iran und der Versuch, dessen Ölexporte zu reduzieren, scheint die Ölversorgung gegenüber der nachlassenden Nachfrage nach Öl die Oberhand zu behalten.

Abbildung 1 zeigt die Ölpreisentwicklung seit August 2018 bis Ende November 2018. Der höchste Preis kam Anfang Oktober mit über 83 USD/Barrel zustande, während er Ende November um mehr als 20 EUR/Barrel niedriger lag.

Ölpreisentwicklung für Brent Crude an der ICE für Juni 2019 von August bis November 2018 (Quelle: Montel)

Abbildung 2: Ölpreisentwicklung für Brent Crude an der ICE für Juni 2019 von August bis November 2018 (Quelle: Montel)

Dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal nicht wuchs, schlug sich ebenfalls auf die Preise nieder. So fiel der Preis für CO2-Zertifikate, seit dem Höchststand Mitte September mit über 25 EUR/Tonne, bis Anfang November um etwa 10 EUR/Tonne EUR oder 40 Prozent. Bis zum 30. November hat sich der Preis für die Zertifikate allerdings wieder um 20 Prozent erholt und lag bei knapp über 20 EUR/Tonne.

Auch für die Grundlastlieferung für Strom in Deutschland in 2019 lässt sich ein ähnliches Bild erkennen. So fiel der Preis von 57 EUR/MWh am 10. September 2018 auf 47 EUR/MWh zu Beginn des Novembers 2018 und stieg zum Ende des Monats wieder auf über 52 EUR/MWh an.

Relative Preisentwicklung für CO2-Zertifikate für Dezember 2019 (Candel Sticks) und der Grundlastlieferung Strom für Deutschland in 2019 (orangenfarbene Linie) von Anfang September bis Ende November 2018 (Quelle: Montel)

Abbildung 3: Relative Preisentwicklung für CO2-Zertifikate für Dezember 2019 (Candel Sticks) und der Grundlastlieferung Strom für Deutschland in 2019 (orangenfarbene Linie) von Anfang September bis Ende November 2018 (Quelle: Montel)

Die Spotmarktpreise am Day-Ahead lagen im Mittel bei fast 57 EUR/MWh im Base und über 60 EUR/MWh im Peak. Seit Mai 2011 ist das das höchste Niveau. Allerdings drückte der Wind Anfang und Mitte November die Preise zeitweise auf niedrigere Niveaus, wie in Abbildung 4 deutlich zu sehen. Bei wenig Erzeugung aus Erneuerbaren etwa 22., 23. und 27. November wurden allerdings auch schnell stündliche Preise von über 90 EUR/MWh erreicht.

Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im November 2018 in Deutschland, (Quelle: Energy Brainpool)

Abbildung 4: Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im November 2018 in Deutschland, (Quelle: Energy Brainpool)