Im Mai hat sich in der Energiebranche einiges getan. Die Ziele für CO2-Emissionsminderungen im Klimaschutzgesetz wurden angezogen. Eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff ist in Sicht. Der CO2-Leitkontrakt hat Rekordpreise erreicht.

Ende April hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz, welches Ende 2019 verabschiedet wurde, in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Zuvor sind mehrere Klagen von einigen Klimaschutzorganisationen eingegangen. Es wurde kritisiert, dass die Verringerung der Treibhausgasemissionen unzureichend ist und die bislang gegebenen Ziele den globalen Anstieg der Durchschnittstemperatur nicht mehr unter 2 Grad halten können. Die Karlsruher Richter fordern bis 2022 entsprechende Nachbesserungen (Quelle: PV-Magazine).

Bereits weniger als zwei Wochen später hat die Bundesregierung in der zweiten Maiwoche einen neuen Entwurf vorgelegt. Die nationale Emissionsreduktion bis 2030 soll damit von 55 Prozent auf 65 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 ansteigen. Im Jahr 2040 wird eine Emissionsreduktion von 88 Prozent angestrebt. 2045 soll Treibhausgas-Neutralität erreicht werden und nach dem Jahr 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen verwirklicht werden. Das bedeutet, dass CO2 aus der Atmosphäre zurückgeholt wird.

Besonders die Energiewirtschaft soll einen Großteil der Emissionsreduktionen tragen. Dies wird auch in Abbildung 1 deutlich. Der neue Entwurf sieht vor, dass bis 2030 ein Drittel mehr CO2 eingespart werden soll. Statt den ursprünglich geplanten 175 Mio. Tonnen darf die Energiewirtschaft 2030 nur noch 108 Mio. Tonnen emittieren. Auch im Verkehrs- und Industriesektor wurden die zulässigen Jahresemissionsmengen reduziert. So wurden die maximalen Emissionen des Verkehrssektors in 2030 von 95 Mio. Tonnen auf nur noch 85 Mio. Tonnen begrenzt. Die Reform des Klimaschutzgesetzes soll noch diesen Sommer und damit noch in dieser Legislaturperiode erfolgen (Quelle: Bundesministerium für Umwelt).

Sektorale Emissionspfade nach dem neuen Klimaschutzgesetz in Mio. Tonnen (Quelle: Energy Brainpool).

Abbildung 1: Sektorale Emissionspfade nach dem neuen Klimaschutzgesetz in Mio. Tonnen (Quelle: Energy Brainpool).

In unserer Analyse zum neuen Klimaschutzgesetz diskutieren wir im Detail die Auswirkungen der neuen Emissionsziele auf die Energiewirtschaft. Klar ist: Der Kohleausstieg muss vor 2030 stattfinden oder es wird ein höherer Anteil von erneuerbaren Energien benötigt.

Befreiung von EEG-Umlage für grünen Wasserstoff

Am 19. Mai beschloss das Kabinett ein Verordnungspaket zur Umsetzung des EEG 2021. Das Paket regelt unter anderem die EEG-Umlagebefreiung für Grünstrom zur Wasserstoffproduktion und soll zum Januar 2022 in Kraft treten.

Die Umlagebefreiung gilt dabei nur für Strom aus Erneuerbaren-Anlagen, die keine EEG-Förderung erhalten. Weiterhin muss 85 Prozent des verwendeten Grünstroms aus der deutschen Gebotszone kommen. 15 Prozent können aus einer Preiszone stammen, die mit der deutschen elektrisch verbunden ist. Außerdem ist die EEG-Umlagebefreiung auf 5.000 Vollbenutzungsstunden des Elektrolyseurs begrenzt. Um die Marktentwicklung zu begünstigen gibt es keine Festlegung zu den Standortkriterien für Elektrolyseure. Diese werden erst ab 2024 erfolgen (Quelle: Energate).

Die Gesetzgebung sieht vor, dass Unternehmen grundsätzlich zwischen zwei Varianten wählen können. Zum einen eine Reduzierung der Umlage über die besondere Ausgleichsregelung oder zum anderen eine komplette Befreiung von der EEG-Umlage. Artikel § 69b EEG 2021 sieht eine vollständige EEG-Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff vor. Voraussetzung ist wie bereits erwähnt, dass der Wasserstoff per Definition des EEG „grün“ ist. Artikel § 64a EEG 2021 sieht eine unbürokratische Anwendung der besonderen Ausgleichsregelung vor: Für stromkostenintensive Unternehmen wird die EEG-Umlage auf Antrag auf 15 Prozent begrenzt, sofern die elektrochemische Herstellung des Wasserstoffs den größten Beitrag zur gesamten Wertschöpfung des Unternehmens ausmacht. Hierfür muss der Wasserstoff nicht unweigerlich grün sein. Eine Nutzung beider Begünstigungen ist ausgeschlossen.

CO2-Leitkontrakt mischt den Terminmarkt ordentlich auf

Prozentuale Preisentwicklung des deutschen Stromfrontjahres (candle sticks), der CO2-Zertifikate mit Lieferung Dezember 2021 (orangene Linie), der Ölsorte Brent mit Lieferung im Dezember 2021 (rote Linie), des Frontjahres Gas am TTF (gelbe Linie) und des Frontjahrs Kohle (grüne Linie) von Anfang April bis Ende Mai 2021 (Quelle: Montel).

Abbildung 2: Prozentuale Preisentwicklung des deutschen Stromfrontjahres (candle sticks), der CO2-Zertifikate mit Lieferung Dezember 2021 (orangene Linie), der Ölsorte Brent mit Lieferung im Dezember 2021 (rote Linie), des Frontjahres Gas am TTF (gelbe Linie) und des Frontjahrs Kohle (grüne Linie) von Anfang April bis Ende Mai 2021 (Quelle: Montel).

Bis Mitte Mai gab es zu Beginn bullishe Signale von CO2, Gas und Kohle. Diese wiederum trieben das Stromfrontjahr in die Höhe. Am 14. Mai handelt das Cal 22 mit einem 12,5 Jahreshoch auf 68,90 EUR/MWh. Fünf Tage später, am 19. Mai verlor das Frontjahr fast 2 EUR mit einer Korrektur des CO2-Preises nach unten (Quelle: Montel). Gegen Ende des Monats folgt das Frontjahr den schwächeren CO2-Preisen und verlor seit seinem 12,5 Jahreshoch annähernd 5 Prozent.

Der CO2-Leitkontrakt stieg bis Mitte des Monats um 18 Prozent und erreichte ein Rekordhoch von 56 EUR/t. Aufgrund von Gewinnmitnahmen und der Einführung des Handels mit britischen Emissionszertifikaten fiel der EUA-Preis anschließend um 10 Prozent und handelte bei 49 EUR/t.

Gas- und Kohlepreise folgten dem CO2-Leitkontrakt. Der Gaspreis wurde auch durch die niedrigen Speicherstände und unterdurchschnittlichen Temperaturen gestützt (Quelle: Montel).

Auf und Ab bei der Windenergie

Der monatliche Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in Deutschland im Mai lag bei knapp 60 Prozent. Wenig Schwankungen gab es bei der Solareinspeisung. Diese lag tagsüber bei durchschnittlich 20 GW. Im ersten und letzten Drittel des Monats war besonders die Windeinspeisung hoch und lag teilweise bei knapp 45 GW. Zu diesen Zeiten ist die Residuallast ins Negative gerutscht, obwohl viele konventionelle Kraftwerke ihre Leistung reduziert haben, um den Stromüberschuss zu kompensieren. Der Stromüberschuss floss dabei vor allem als Export in die Nachbarländer. Gegen Mitte des Monats musste jedoch Strom importiert werden, da die Einspeisung erneuerbarer Energien sehr gering war (Quelle: Energy Charts).

Stromerzeugung und Verbrauch im Mai 2021 in Deutschland (Quelle: Energy Brainpool).

Abbildung 3: Stromerzeugung und Verbrauch im Mai 2021 in Deutschland (Quelle: Energy Brainpool)

Was passierte im April 2021 auf dem Energiemarkt? Hier gehts zum vorherigen Blogbeitrag.