Mehr Wettbewerb und höherer Versorgungssicherheit erwartet das Bundeswirtschaftsministerium durch Änderungen im Gasmarkt, sowie bei der Regelleistung im Strom. Der erneuerbaren Erzeugung wurde für das erste Halbjahr 2017 ein Rekord attestiert. Während Klimaziele zur Diskussion stehen, wird bei der Blockchain nicht mehr gekleckert. Die starken Kohlepreise haben vor allem das Jahresband 2018 nach oben getrieben.

Nach langer Diskussion um das Für und Wider einer Zusammenlegung der deutschen Gasmarktgebiete hat sich die Bundesregierung gegen ihre Kritiker durchsetzen können. Die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung, die eine Fusion der beiden Marktgebiete von Gaspool und NCG bis zum 1. April 2022 vorsieht, war umstritten. Die Bundesnetzagentur monierte, dass solch eine Entscheidung ohne intensive Kosten-Nutzen-Analyse nicht gefällt werden sollte. Während sich Staatssekretär Baake mehr Wettbewerb und eine höhere Versorgungssicherheit durch Zusammenlegung verspricht, hatte die Bundesregierung auch Sorge, dass sich ohne eine Fusion der beiden Marktgebiete aufgrund EU-Vorgaben eventuell eine Zusammenlegung eines deutschen Marktgebiets separat mit einem ausländischen Marktgebiet ergibt. Dies galt es zu verhindern, da deutsche Gasnutzer dadurch unterschiedlichen Regelungen und Preisen ausgesetzt sein könnten (Quelle: Energate).

Mehr Wettbewerb soll sich auch bei der Regelenergie im Strom einstellen. Die Bedingungen zur Teilnahme an der Sekundärregelleistung und der Minutenreserve wurden verbessert. So soll vor allem die Teilnahme von erneuerbaren Erzeugern, sowie steuerbaren Verbrauchern und Speichern an der Regelleistung vereinfacht werden. Insbesondere die Änderung der Ausschreibungsbedingungen der Sekundärregelleistung von einer wöchentlichen hin zu einer kalendertäglichen Ausschreibung und die Verkürzung der Produktzeiten auf vier Stunden sollen helfen fluktuierender erneuerbarer Energien wie Wind und Solar verstärkt in den Systemdienstleitungen zu integrieren. Eine exakte Prognose und somit eine Einsatzentscheidung ist aufgrund der kürzeren Vorlaufzeit nun möglich. Der Präsident der Bundesnetzagentur Homann kommentierte: “Erneuerbare Energien sollen verstärkt am Regelenergiemarkt teilnehmen können”. Die wichtigsten Änderungen treten zum 12.  Juli 2018 in Kraft und können auf den Seiten der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Nachdem die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2016 nur geringfügig gestiegen ist, wurde zumindest im ersten Halbjahr 2017 ein neuer Einspeiserekord festgestellt. Unter anderem lag dies am weiteren Zubau von erneuerbaren Kapazitäten, aber auch an besseren Windverhältnissen. So lag nach Analyse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien des Umweltbundesamtes (AGEE) die erneuerbare Stromerzeugung in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 bei 107 TWh (35 Prozent der Stromnachfrage) und damit etwa 10 Prozent über dem Vorjahreswert. Abbildung 1 stellt den Monats- und Halbjahresvergleich zwischen 2016 und 2017 dar (Quelle: AGEE).

Abbildung 1: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2017 gegenüber Vorjahreszeitraum, Quelle: Umweltbundesamt

Abbildung 1: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2017 gegenüber Vorjahreszeitraum, Quelle: Umweltbundesamt

Der Dekarbonisierung der Stromwirtschaft und somit den internationalen Verpflichtungen im Sinne des Klimaschutzes werden durch die Regierungen in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg Steine in den Weg gelegt. In den braunkohlereichen Bundesländern sollen etwa geplante CO2-Reduktionen entschärft werden und somit mehr Platz für die Kohle lassen. So soll das gegenwärtige Ausstoßlimit für 2030 in Brandenburg von 25 Mio. Tonnen auf 41 Mio. Tonnen steigen (Quelle: Energate). Gleichzeitig hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eingeräumt, dass das Ziel der Treibhausgasreduktion um 40 Prozent bis 2020 mit erheblichem Handlungsbedarf verbunden ist. Die erneuten Verhandlungen über die speziellen Sektorziele im kommenden Jahr werden zeigen, inwieweit dieser Bedarf auch zu notwendigen Handlungen führt (Quelle: Energate).

Bei der Blockchain-Technologie stehen den Ankündigungen der letzten Monate tatsächliche Erfolge gegenüber. Nach der Einweihung zweier Großhandelsplattformen auf Blockchain-Basis, der EnerChain von Ponton und Interbit von BTL hat das Innogy Start-up Conjoule 4,5 Mio. EUR eingesammelt, um eine Internetplattform für Peer-to-Peer Stromhandel aufzubauen. „Die Mittel dieser Investmentrunde werden wir schwerpunktmäßig in den technischen Auf- und Ausbau der Plattform investieren, über die unsere Kunden Energie handeln können”, so Innogy (Quelle: Energate). Interessant dabei: Der japanische Kernkraftbetreiber Tepco (Fukushima) investiert 3,5 der 4,5 Mio. EUR (Quelle: Gründerszene).

Auf der Preisseite hat sich vor allem am Langfristhandel etwas getan. So stieg der Preis für die Grundlastlieferung für das Jahr 2018 mit über 31,80 EUR/MWh auf ein 2-Jahreshoch wie Abbildung 2 zeigt. Insbesondere die global unterdurchschnittliche Verfügbarkeit von Wasserkraft zur Stromerzeugung, ließ die Kohlepreise im Juli auf über 73 USD/Tonne steigen. Da Kohlekraftwerke in Deutschland in vielen Zeiten preissetzend sind, wirkt sich der Kohlepreis direkt auf das lange Ende aus.

Abbildung 2: Preis für Grundlastlieferung Strom für das Jahr 2018 im Zeitverlauf (Juni 2015 bis Juli 2017), Quelle: Montel

Abbildung 2: Preis für Grundlastlieferung Strom für das Jahr 2018 im Zeitverlauf (Juni 2015 bis Juli 2017), Quelle: Montel

Am Kurzfristmarkt war der Juli geprägt von relativ hohen Spotmarktpreisen über 35 EUR/MWh, insbesondere auch durch die Revision einiger Kraftwerke in Deutschland, weniger Winddargebot und hoher Stromnachfrage in Frankreich. Abbildung 3 zeigt den bisherigen Verlauf der Day-Ahead-Preise im Juli 2017.

Abbildung 3: Day-Ahead-Preise für das Marktgebiet Deutschland/Österreich im Juli 2017, Quelle: EPEX

Abbildung 3: Day-Ahead-Preise für das Marktgebiet Deutschland/Österreich im Juli 2017, Quelle: EPEX