Nach einem moderaten Rückgang der EEG Umlage in Jahr 2015 ist die Umlage für die Letztverbraucher wieder gestiegen. Primäre Gründe sind der weitere Verfall der Großhandelsmarktpreise und der starke Ausbau der Offshore-Windenergie.

Die EEG-Umlage wird im Allgemeinen als Maß für die Finanzierbarkeit bzw. die Kosten  der Energiewende in Deutschland gesehen, daher sind die regelmäßig am 15. Oktober eines Jahres von den Übertragungsnetzbetreibern Umlagen eine wichtige Kennzahl.

Jetzt ist die Umlage für das Jahr 2016 nach einem leichten Verfall auf den bisherigen Höchststand von 6,354 ct/kWh gestiegen.

Das EEG-Umlagesystem soll die Differenz aus den gezahlten Einspeisetarifen aller erneuerbaren Energieanlagen unter dem EEG und dem am Großhandelsmarkt für Strom durch den Verkauf der Strommengen eingenommenen Erlösen decken. Durch diese Differenzkostenbetrachtung sind auch schon zwei wesentlichen Faktoren der Umlageentwicklungen genannt. Für das Jahr 2016 sind die zu erwartenden Vermarktungserlöse weiterhin gefallen. Dies wird durch den Großhandelsmarktpreis bestimmt, der gegenüber der Vorjahresperiode um 14 % gefallen ist. Die höheren Belastungen bei den Vergütungszahlungen werden insbesondere durch die Zunahme der Offshore-Windenergieleistung (CEEN berichtete) hervorgerufen.

Die Gesamtdifferenzkosten werden auf die Letztverbraucher verteilt, die keine besondere Privilegierung bei der EEG-Umlage genießen.  Da sich in den Vorjahren diese Regeln signifikant geändert haben, ist auch deswegen die EEG-Umlage spezifisch pro kWh gestiegen, da ein geringerer Anteil der Letztverbraucher diese Kosten zu tragen hat. Diese Regeln haben sich aber für das Jahr 2016 nicht wesentlich geändert.

Dennoch bleibt die EEG-Umlage ein Benchmark der Energiewende, der Aufgrund seiner Systematik über Jahre nachvollziehbar ist.