Berlin, den 11. Oktober 2017: Im Jahr 2021 werden die ersten Windenergieanlagen das EEG-Förderregime verlassen, da der 20-jährige Förderzeitraum ausläuft. Aus technischer Sicht ist ein Weitertrieb einiger Anlagen möglich. Energy Brainpool untersucht aus diesem Anlass im neuen White Paper, inwiefern Onshore-Windenergieanlagen ohne staatliche Zusatzfinanzierung rentabel betrieben werden können.

Die Analysten kommen zu folgendem Ergebnis: Wenn die Strompreise in der nächsten Dekade nicht steigen, werden sich nur wenige Anlagen ohne Förderung am Markt behaupten. Die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zum Weiterbetrieb ist stark von den Marktbedingungen abhängig, etwa von den Commodity-Preisen. Energy Brainpool berechnet auf Basis zweier unterschiedlicher Szenarien die wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Weiterbetriebs. In beiden Szenarien, die grundsätzlich von einem Preisanstieg ausgehen, können Onshore-Windenergieanlagen in Zukunft Vermarktungserlöse erzielen, welche höher sind als ihre Betriebskosten. Der Vermarktungserlös des „High Price“-Szenarios liegt für das Jahr 2030 insgesamt um 64 Prozent über dem des „Low Price“-Szenarios. Die Szenarien gehen von einem Anstieg der CO2-Preise ab dem Jahr 2021 aus, jedoch in unterschiedlicher Höhe. Bleiben die Rohstoff- und CO2-Preise konstant auf dem heutigen Terminmarktpreisniveau für das Jahr 2020, werden nur wenige Anlagen über den Förderzeitraum hinaus bestehen bleiben. Das zeigt, dass die Wirtschaftlichkeit der Anlagen beispielsweise von der CO2-Preissteigerung abhängt.

Frankreichs Präsident Macron hat vor kurzem einen Mindestpreis in Höhe von 30 EUR/tCO2 gefordert. „Die Komponente eines steigenden CO2-Preises[1] steht momentan stark im Diskurs“, sagt Carlos Perez Linkenheil, Expert bei Energy Brainpool. „Unter diesen Voraussetzungen würden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Ü-21-Anlagen stark verbessern“. Je höher die Preissteigerung der CO2– beziehungsweise Brennstoffkosten ausfällt, desto mehr Anlagen könnten weiterbetrieben werden. In den ersten drei Betriebsjahren nach 2021 sind die Erlöse noch gering. Nur Anlagen, die unter technischen Gesichtspunkten auch über diesen Zeitraum hinaus laufen, profitieren von den steigenden Erlösen im weiteren Verlauf.

Zur Bewertung der möglichen Erlöse nicht geförderter Windenergieanlagen nutzt Energy Brainpool den eigens entwickelten Index „Vermarktungserlös“[2]. Er wird für die modellierten Strompreisszenarien „Low Price“ und „High Price“ errechnet. Der Vermarktungserlös ergibt sich aus den Vermarktungsmengen und den durchschnittlichen Vermarktungswerten. Hierbei werden die Mengen und Erlöse, welche zu positiven Preisen vermarktet werden können, berücksichtigt.

Das White Paper „Wirtschaftlichkeits-Untersuchung von Ü-21-Windenergieanlagen“ steht als PDF-Dokument zum Download auf der Website zur Verfügung.

[1] Mehr dazu im White Paper „Wie hoch muss ein wirkungsvoller CO2-Preis sein?

[2] Mehr dazu im White Paper „Bewertung der Erlöse aus fluktuierender Erzeugung

Die Pressemitteilung als PDF: 2017-10-11_Energy Brainpool_PM_Whitepaper Wirtschaftlichkeitsuntersuchung von Ü-21-Windenergieanlagen