Die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungen von Onshore-Windenergie-Anlagen und Solaranlagen liegen vor. Photovoltaik hat alle Zuschläge erhalten, während die Windenergie leer ausging.

 

Solar energy (ecosetter)
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Der Hintergrund
Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert. Seitdem sind Projekte mit einer Leistung ab 750 kW sind verpflichtet, an Ausschreibungen teilzunehmen. Weiter sieht das Gesetz Ausschreibungen mit „Pilotcharakter“ vor. Die Marktprämie ist dementsprechend in einer gemeinsamen Ausschreibung wettbewerblich ermittelt worden.

Die Ergebnisse

  • niedrigster Zuschlagswert: 3,96 ct/kWh.
  • durchschnittlicher mengengewichteter Zuschlagswert: 4,67 ct/kWh.
  • höchster Zuschlagswert; 5,67 ct/kWh.

Das Besondere
Die Bundesnetzagentur hat 100 Prozent der Zuschläge für die Technologie Photovoltaik erteilt – das entspricht 32 Projekten. Die Wind-Onshore-Technologie hatte keinen Erfolg. Der mengengewichtete Gebotswert für Onshore-Windenergie-Anlagen lag bei 7,23 ct/kWh. Abbildung 1 zeigt die Ergebnisse der Ausschreibungen für PV und Wind an Land in Deutschland seit Beginn 2017.

Das Erwähnenswerte
Das Unternehmen Enerparc erhielt 12 von 32 Zuschlägen. Außerdem sind zwei der  „Big 4“ bei den Zuschlägen zu finden: Die EnBW konnte sich in Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg durchsetzen, Vattenfall in Mecklenburg-Vorpommern. Weiterhin war die Ausschreibung von 200 MW mit 395 MW an abgegebenen Geboten doppelt überzeichnet (Quelle: Bundesnetzagentur).

Einige mögliche Gründe für die Einseitigkeit der Zuschläge: Solaranlagen setzen sich aufgrund des höchsten Kostensenkungspotentials durch. Dies zeigen auch die vergangenen Ausschreibungsrunden.

Ausschreibungsergebnisse für Wind und PV seit 2017 und der gemeinsamen Ausschreibung für Wind und PV im April 2018

Abbildung 1: Ausschreibungsergebnisse für Wind und PV seit 2017 und der gemeinsamen Ausschreibung für Wind und PV im April 2018, Quelle: Energy Brainpool

Ein Ausgleich für weniger ertragstarke Standorte wurde in dieser gemeinsamen Ausschreibung auch nicht berücksichtigt. Die EEG-Novelle 2017 beinhaltet einen Ausgleich nach dem einstufigen Referenzertragsmodell je nach Windhöffigkeit des Turbinenstandorts. Dieses setzt, je nach Gütefaktor/Windhöffigkeit, linear bei den Zuschlagswerten einen Korrekturfaktor an. Weiterhin mussten Betreiber der Windprojekte ebenfalls eine Genehmigung im Rahmen des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchG) vorweisen. Diese Gründe können den hohen durchschnittlichen Gebotswert für Wind teilweise erklären.

Das Neue
Neu ist das Instrument der sogenannten Verteilnetzausbaugebiete. Standorte mit vielen Erneuerbare-Energien-Anlagen werden mit einem Gebotsaufschlag belegt. Dies reduziert die Zuschlagschancen und soll einen erhöhten Verteilnetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigen. Diese Sonderregelung wirkte sich laut Bundesnetzagentur nicht erheblich auf die erfolgreichen Gebote aus.

Die Alternative
Weitere Vermarktungsmöglichkeiten existieren bereits jetzt am Markt. Neben der gesetzlichen Vergütung und den Ausschreibungen können PPAs eine Lösung sein. PPAs sind langfristige Stromlieferverträge, die bilateral zwischen Stromerzeugern und Stromverbrauchern geschlossen werden. Lesen Sie hierzu unser White Paper.

Die Reaktionen
Die Stimmen zu den Ergebnissen der gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen sind vielfältig.

“Es haben ausschließlich Gebote für Solaranlagen Zuschläge erhalten. Im Wettstreit setzt sich eben die Technologie durch, die zu den geringsten Kosten anbieten kann. Für das Gelingen der Energiewende ist jedoch ein Mix der verschiedenen Technologien erforderlich.“ (Jochen Homann – Präsident der Bundesnetzagentur)

„Wir freuen uns für die vielen Solargewinner, betrachten das Experiment technologieneutraler Ausschreibungen aber dennoch als gescheitert“ (Carsten Körnig – Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft)

„Statt technologieneutraler Verfahren sollte der Gesetzgeber es bei eigenständigen Ausschreibungsverfahren mit fairen Wettbewerbsbedingungen belassen und so ein zur Systemintegration optimales Verhältnis von Photovoltaik- und Windenergie sichern. Auch in den getrennten Verfahren konnten beide Branchen deutlich sichtbare Kostendegressionen realisieren, an denen wir weiter arbeiten“. (Hermann Albers – Präsident Bundesverband Windenergie (BWE)

Die nächste Ausschreibung für Onshore-Windenergie findet am 1. Mai 2018. Der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018.