Berlin, den 13. Dezember 2017: Der Stromhandel zwischen privaten Energieproduzenten und ihren Nachbarn könnte mit einfachen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Maßnahmen zu einem dynamischen Markt mit großem Effekt für die Energiewende werden. Zu diesem Ergebnis kommt das „Impulspapier Bürgerstromhandel“, welches die Berliner Energiemarkt-Experten von Energy Brainpool im Auftrag des Bündnisses Bürgerenergie e. V. erstellten. Das Papier wird heute veröffentlicht.
„Bei der Liberalisierung des Strommarktes wurde die Rolle der Bürger bisher vernachlässigt. Aber: Sie sind zentrale Akteure eines dezentralen Energiesystems! Erst ihre Teilhabe am Strommarkt versetzt sie in die Lage, die vor Ort technisch und wirtschaftlich effizienten Lösungen umzusetzen. Das schafft kein Gesetz und das schafft keine Verordnung.“, sagt Fabian Huneke, Senior Expert von Energy Brainpool.
„Ganz im Sinne der Bestrebungen auf EU-Ebene zeigt das Impulspapier, wie die bisherigen Hürden im Stromhandel von Nachbar zu Nachbar beseitigt werden können“, ergänzt René Mono, BBEn-Vorstand.
Der Handel zwischen Prosumenten und ihren Nachbarn ist theoretisch bereits heute möglich. Trotzdem stehen dieser kleinteiligen Form des Strommarktes aktuell noch unverhältnismäßig hohe rechtliche Hürden gegenüber. Das Fazit des Impulspapiers: Mit sachgerecht reduzierten Stromnebenkosten, verringertem Verwaltungsaufwand und der Unterstützung bürgernaher Dienstleister ist eine zweite Liberalisierung des von großen Strukturen dominierten Stromhandels schon heute umsetzbar. Mehr Markt und Freiheit für Bürgerinnen und Bürger beim Handel mit erneuerbar erzeugtem Strom hat zwei Vorteile. Einerseits wird damit der Zubau klimafreundlicher Kraftwerke gerade in städtischen Regionen attraktiv gemacht. Andererseits wird die digitale Innovation des Sektors gefödert. Damit sorgen regional differenzierte Stromkosten für einen zielgerichteten Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energien an den Orten des Verbrauchs. Denn das bedeutet Dezentralität der Energiewende.
Das „Impulspapier Bürgerstromhandel“ zeigt konkret, wie Privatpersonen zu Verkäufern von erneuerbar erzeugtem Strom an ihre NachbarInnen werden können. Dabei kommt im ersten Schritt ein Handel zwischen den Prosumenten und Nachbarn zustande. Dieser Vorgang wird dem jeweiligen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gemeldet. Die EVUs wickeln den Handel als Dienstleister ab. Der so gehandelte Strom erhält keine EEG-Vergütung mehr, sondern wird direkt von den Abnehmern vergütet. Damit belastet er nicht mehr das EEG-Konto und ist dennoch günstiger im Vergleich zum Fremdbezug.
„Zwar bestehen zwischen den EU-Organen mit Blick auf die Ausgestaltung Differenzen. Jedoch wurde die Notwendigkeit einer partizipativen Energiewende in Brüssel erkannt. Dass insbesondere aus Deutschland seitens des Bundeswirtschaftsministeriums die Bürgerenergie in Brüssel unterlaufen wird, ist sehr ärgerlich“ sagt BBEn-Vorstand René Mono.
Redaktioneller Hinweis: Das vollständige „Impulspapier Bürgerstromhandel“ können Sie ab sofort als PDF-Dokument unter https://www.energybrainpool.com/services/studienverzeichnis.html herunterladen.
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