An den Energiemärkten gibt es im Oktober 2021 neue Rekordpreise. Die EU-Kommission bringt als kurzfristige Reaktion auf die hohen Energie- und Commodity-Preise eine Toolbox raus. Eine weitere Folge der Preisrally im Energiesektor: Es findet ein Switch statt von Erdgas zu Öl und Ölprodukten. Außerdem wird die EEG-Umlage für 2022 gesenkt.
Neben dem Switch von Gas zu Kohle auch ein Switch zu Öl
Aufgrund der hohen Gaspreise wurde in den letzten Monaten verstärkt Kohle statt Gas zur Stromerzeugung eingesetzt. Durch den Anstieg der Kohleverstromung und Schwierigkeiten in der globalen Lieferkette stieg jedoch der Preis auch für Kohle. Die Situation an den Commodity-Märkten führte teilweise sogar dazu, dass anstelle von Gas vermehrt Öl im Energiesektor und in der Industrie zum Einsatz kam. Dies sei laut internationaler Energieagentur Reuters so noch nicht vorgekommen. Denn bis jetzt lagen die Bemühungen des Marktes immer darin vom teureren Öl zum billigeren Gas zu wechseln (Quelle: Reuters).
So begann auch einer der größten deutschen Energieversorger, EnBW, in seinen Gasturbinen des Heizkraftwerks Altbach/Deizisau Öl statt Gas zu verfeuern. Der Betrieb mit Öl sei dabei einfach wirtschaftlicher gewesen als mit Gas, so die Sprecherin. Da die drei Turbinen in Altbach nicht nur für Erdgas-, sondern auch für Ölbetrieb ausgelegt sind, stellte der Rohstoffwechsel technisch kein Problem dar (Quelle: Montel).
Unterschiedliche Handhabung bei den Energieversorgern
Dabei herrschte bei Energieversorgern, die technisch dieselbe Möglichkeit gehabt hätten, lange keine Einstimmigkeit. Während manche den Switch zu Öl ebenfalls bevorzugten, wie beispielsweise die Leipziger Stadtwerke, erfüllten andere ihre Lieferpflichten weiterhin mit dem Einsatz von Gas.
Wiederum andere, wie die Regionalversorger in Duisburg und Jena, haben die Möglichkeit der Verfeuerung von Öl in Hinblick auf den Klimaschutz längst zurück gebaut (Quelle: Montel). Wirtschaftlich möge der Switch günstiger gewesen sein, für die CO2-Bilanz war er das sicherlich nicht. Der Emissionsfaktor von schwerem Heizöl mit 79,4 kg CO2/TJ oder anderen Erdölprodukten mit 80,102 kg CO2/TJ ist deutlich größer als der von Erdgas mit 55,75 kg CO2/TJ (Quelle: Umweltbundesamt).
Entwicklungen in der Industrie
Dennoch war neben dem Energiesektor auch in der Industrie der Switch zu Heizöl erkennbar. Einige Prognosen haben demnach ihre Voraussage des globalen Erdölverbrauchs um mehrere hunderttausend Barrel pro Tag (bpd) erhöht (Quelle: Reuters). Saudi-Arabiens Energieminister prognostizierte eine um 500.000–600. 000 bpd erhöhte Nachfrage durch den Switch. (Quelle: Reuters) Laut dem Unternehmen ITHS Markit wird die Substitution von Gas durch Öl in Europa aus Gründen der Klimabemühungen geringe Ausmaße haben, während sie in Asien viel stärker zu sehen sein wird (Quelle: IHS Markit).
Folgende Grafik stellt die stetig damit verbundene steigende Ölnachfrage in 2021 mit einer Prognose für 2022 dar. Als Folge dessen und der allgemein hohen Preise am Energiemarkt kletterten auch die Ölpreise im dritten Quartal 2021 nach oben. Sie stiegen relativ stark an, nachdem OPEC+ verkündete, ihre Förderung für die nächsten Monate trotz ständiger Aufforderung anderer Länder nicht mehr als nach bisherigem Plan um nur 0,4 m bbl/Tag pro Monat zu erhöhen. Trotz Bemühungen der USA und Japans die weltweite Produktion zu erhöhen, bleibt die Lage am Ölmarkt angespannt (Quellen: Montel).
EEG-Umlage: Wie geht es weiter?
Am 15. Oktober 2021 verkündeten die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr 2022. Diese soll ab Januar 2022 von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh sinken. Das entspricht einer Minderung um knapp 43 Prozent. Wie in Abbildung 2 zu sehen ist, erreicht die Umlage somit das niedrigste Niveau der letzten zehn Jahre (Quelle: BMWi).
Eigentlich war letztes Jahr noch von einer Senkung um nur 7,7 Prozent für das Jahr 2022 auf 6 ct/kWh die Rede. Damals wurde diese Zahl jedoch auf Basis eines negativen Umlagekontos und einer fehlenden Aussicht auf dessen Erholung festgelegt. Nun befindet sich das Umlagekonto nach insgesamt drei Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt in 2021 auf seinem Höchststand von 8 Mrd. EUR. Die Zuschüsse wurden teilweise aus den Einnahmen der nationalen CO2-Bepreisung finanziert, hauptsächlich haben die Steuerzahler sie getragen.
Im Jahr 2021 betrugen die Zuschüsse genau 10,8 Mrd. EUR. Zusätzlich zu dem aktuell hohen EEG-Kontostand haben aber auch die hohen Börsenstrompreise der letzten Monate dazu beigetragen. Der Differenzbetrag zwischen Markterlösen und Förderhöhe von erneuerbaren Energien, welcher die EEG-Umlage ausmacht, wurde durch die hohen Marktwerte sehr klein und somit das EEG-Konto weniger belastet.
Für nächstes Jahr sind jedenfalls Zuschüsse aus dem Bund von 3,25 Mrd. EUR geplant. Diese sollen zu einer Senkung von 0,934 ct/kWh beitragen (Quelle: Montel). Viele Stimmen erheben sich mittlerweile jedoch, die r EEG-Umlage vollkommen abzuschaffen. Sie wird seit Langem als Träger der hohen Stromkosten gesehen. Selbst der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) meinte, diese solle in Zukunft auf null gesenkt werden. Allein die jetzige Senkung trägt zu einem Preisnachlass von 11 Prozent in Bezug auf den jetzigen durchschnittlichen, hohen Strompreis von 31,38 ct/kWh (Stand Oktober 2021) bei.
EU-Kommission stellt „Toolbox“ vor
Am 13. Oktober 2021 stellte die EU-Energiekommissarin Kadri Simson eine „Toolbox“ der EU-Kommission vor. Diese enthält verschiedene Instrumente, die die Staaten nutzen können, um den Auswirkungen der stetig steigenden Energiepreise entgegenzuwirken. Enthalten sind viele verschiedene kurz- und mittelfristige Maßnahmen, wie beispielsweise Haushalte und kleine Unternehmen zu entlasten. Finanziert werden könnte dies aus den Einnahmen des Emissionshandelssystems. Aufgrund der stark gestiegenen Zertifikatspreise konnten im ersten Halbjahr bereits 2,4 Mrd. EUR eingesammelt werden. Denkbar ist, dass bis Jahresende der Rekord von 3,2 Mrd. EUR aus dem Jahr 2019 vermutlich übertroffen wird (Quelle: Montel).
Abbildung 3 enthält einige Vorschläge der Toolbox. Beispielsweise gehören dazu Vorkehrungen, um ein Abschalten der Energieversorgung für Haushalte zu verhindern oder die Genehmigung eines vorübergehenden Zahlungsaufschubs. Eine weitere kurzfristige Maßnahme ist Steuererleichterung (Ermäßigung oder gänzliche Befreiung), um Verbraucher zu entlasten. Allerdings betonen die verantwortlichen EU-Politiker:innen, dass die Maßnahmen nur vorübergehend angewandt werden sollen.
Als mittelfristige Maßnahmen wird eine verstärkte Zusammenarbeit auf dem Gasmarkt vorgeschlagen. Es soll geprüft werden, ob eine gemeinsame Lagerung strategischer Gasreserven möglich ist. Außerdem hat die EU-Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ziel es ist, eine genauere Betrachtung des europäischen Strommarkts zu liefern.
Ergebnisse könnten im Dezember bereits in den Gesetzesvorschlag einfließen. Überdies sollten die Mitgliedsstaaten, laut Toolbox, mehr in erneuerbare Energien, die Gebäuderenovierung und Energieeffizienz investieren und die Auktionen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigen (Quellen: Zeit, Europäische Kommission).
Trotz der aktuell hohen Commodity-Preise lehnten die skandinavischen Länder sowie Deutschland und die Beneluxstaaten Eingriffe in die Energiemärkte oder ins europäische Emissionshandelssystem ab. Trotzdem waren sich alle EU-Staaten einig, einkommensschwache Haushalte unterstützen zu wollen (Quelle: Montel).
Neue Rekorde nach “Panikkäufen”
Am 6. Oktober 2021 stieg der Frontjahreskontrakt Strom für wenige Stunden auf ein Allzeithoch von 179 EUR/MWh. Auch der Frontmonat schoss bis auf 350 EUR/MWh, fiel dann aber wieder. Die hohen Preise sind auf einen Anstieg der Spark-Spreads zurückzuführen, der durch die preissetzenden Gaskraftwerke derzeit maßgeblich für Terminkontrakte ist.
Außerdem haben Versorgungsängste aufgrund niedriger Füllstände und vorhergesagter kalter Temperaturen Panikkäufe ausgelöst. Auch der niederländische TTF-Frontmonatskontrakt für Erdgas verbuchte einen neuen Rekord von 162,13 EUR/MWh. Ebenso stieg der CO2-Leitkontrakt EUA Dec 21 zunächst auf 65,05 EUR/t, fiel anschließend aber wieder ab auf 60 EUR/t (Quellen: Montel).
Ende Oktober stabilisierten sich die Gaspreise aufgrund der Entspannung der Gasverknappung. Dazu führte unter anderem, dass China eigene LNG-Mengen für andere Märkte freigegeben haben durch eine höhere Kohleproduktion. Darüber hinaus hat Wladimir Putin angekündigt, die Gaslieferungen von Gazprom ab dem 8. November 2021 zu erhöhen.
Der Füllstand der deutschen Gasspeicher liegt aktuell bei 71 Prozent, wobei im vergangenen Jahr der Füllstand zu dieser Zeit bereits 94 Prozent betrug. Der europäische Speicher ist zu 77 Prozent gefüllt (Vergleich dazu: 2020 Füllstand bei 94 Prozent). Die niedrigen Füllstände sind ein weiterer Grund für die konstant hohen Gaspreise sowie eine um 12 Prozent erhöhte Gasnachfrage im Vergleich zu 2020. (Quellen: Montel).
Lernen Sie mehr über die Techniken der Strompreisprognose in unserem Live-Online-Training „Techniken der Strompreisprognose“ am 1. und 2. Dezember 2021.
Überdurchschnittlich hohe Einspeisung von erneuerbaren Energien
Der Anteil der Solarstromerzeugung verzeichnete im Oktober 2021 einen neuen Rekord von 3,6 TWh und lag damit 50 Prozent über dem Vorjahreswert. Darüber hinaus ist der neue Höchststand auch auf die 400 MW neu installierte Photovoltaik-Leistung im Oktober zurückzuführen.
Weitere 13,3 TWh wurden durch Windkraft erzeugt. Der Beitrag der Wind- und Solarerzeugung lag mit 16,9 TWh über dem der Stein-, Braunkohle und Gas gemeinsam (16,4 TWh). Insgesamt lag der durchschnittliche Anteil aller Erneuerbaren an der Nettostromerzeugung im Oktober bei 50,3 Prozent und damit leicht über dem diesjährigen Jahresdurchschnitt (Quelle: Montel).
Vor dem Hintergrund niedriger Prognosen der Windeinspeisung für den 6. Oktober stieg der Day-Ahead-Kontrakt in der Börsenauktion der Grundlast auf ein neues Allzeithoch von 303 EUR/MWh. Damit lag der Preis 118 EUR über dem Vortag und 1 EUR über dem bisherigen Rekord aus 2006. Der Spitzenlastkontrakt kam auf 325 EUR/MWh mit 101 EUR mehr als am Vortag allerdings weit unter dem Rekord aus 2006 (Quelle: Montel).
Auf den Kurzfristmärkten fiel der EUA-Kontrakt auf ein Zwei-Monatstief von 54 EUR/t. Kurz darauf kletterte er auf ein Intraday-Hoch von 60 EUR/t. Verursacht wurden die niedrigen Preise unter anderem durch die Diskussion über mögliche Markteingriffe der EU zur Begrenzung der Energiepreise (Quelle: Montel).
In Abbildung 5 sind die Stromerzeugung und der Verbrauch im Oktober 2021 dargestellt.
Hier geht’s zum >> Energiemarkt-Rückblick September 2021.
30. November 2021
Müsste die EEG Umlage nicht gegen 0 gehen oder sogar ins Negative drehen, wenn die Spotpreise dauerhaft so hoch bleiben? Insofern könnte das den Schmerz über eine Abschaffung der EEG-Umlage durch die neue Regierung lin(d)nern. Der Zeitpunkt ist seitens der Regierung gut gewählt!
2. Dezember 2021
Hallo Herr Bollheimer,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Gern senden wir Ihnen unsere Antwort:
Sie haben Recht, die EEG-Umlage reduziert sich durch die hohen Spotpreise immens. Im Jahr 2022 fällt sie um 43 Prozent auf 3,7 ct/kWh. Ein Wert von Null ist hingegen sehr unwahrscheinlich, da ja auch Anlagen weitergefördert werden, die vor bis zu 20 Jahren mit sehr hoher Förderzusage gebaut wurden. Die Fördersätze liegen teilweise noch immer oberhalb der Spotpreise. Negative Zahlungen sind im EEG-Marktprämienmodell ausgeschlossen, weswegen eine negative EEG-Umlage nur in Sondersituationen rechnerisch überhaupt auftreten kann (Überschuss des EEG-Kontos des Vorjahres größer als prognostiziert Förderzahlung). Das erachten wir als höchst unwahrscheinlich. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht vor, die EEG-Umlage ab 2023 abzuschaffen, nicht aber die EEG-Förderung. Wichtig ist zu verstehen, dass die politischen Akteure nicht darüber diskutieren, die Förderung zu reduzieren oder abzuschaffen, sondern die Finanzierung zu reformieren. Das bedeutet schlicht, dass die EEG-Förderung nicht mehr über den Strompreis auf die Verbraucher:innen umgelegt wird, sondern über den Bundeshauhalt auf die Steuerzahler:innen. In den meisten Fällen können wir hier von einer Personenidentität ausgehen. Es sollten also eigentlich keine zusätzlichen „Schmerzen“ auftreten.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen und wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit!
Ihr Team von Energy Brainpool