Die ersten Wochen im Juni 2017 haben eine Reihe von interessanten Ergebnissen und Diskussionen hervorgebracht: etwa die erneute deutliche Senkung des Durchschnittpreises in der PV-Ausschreibung oder das Hin und Her bei der Gestaltung des Mieterstromgesetzes. Am langen Ende der Strompreise gab es wenig starke Veränderungen, während am Spotmarkt vor allem Sonne und Wind entscheidend waren.

In der zweiten Ausschreibung für PV-Anlagen unter dem EEG 2017 vom 1. Juni 2017 war ein erneuter Kostenrutsch sichtbar. Das höchste Gebot lag unter dem niedrigsten der Ausschreibung vom Februar 2017. Zeitgleich fiel der durchschnittliche Zuschlag um beinahe einen Cent/kWh auf 5,66 Cent/kWh. Ein Grund dafür war die Ausweitung auf Acker- und Grünflächen in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Abbildung 1 zeigt die durchschnittlichen Zuschlagswerte in allen Ausschreibungen für PV (auch die grenzüberschreitende Ausschreibung Deutschland Dänemark vom November 2016) und Onshore Wind für Deutschland seit 2015.

Ausschreibungsergebnisse für PV (rot) und Onshore Wind (blau) in Deutschland, Quelle: Energy Brainpool

Abbildung 1: Ausschreibungsergebnisse für PV (rot) und Onshore Wind (blau) in Deutschland, Quelle: Energy Brainpool

Das Kabinett hat am 14. Juni 2017 die Novelle der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) verabschiedet. Damit  werden Anforderungen der EU-Kommission umgesetzt. Nun sind auch grenzüberschreitende Ausschreibungen für Windenergie möglich. Fünf Prozent der jährlich zu installierenden erneuerbaren Leistung (für Deutschland gesamt also etwa 300 MW) könnten nun in Nachbarstaaten gebaut und durch das deutsche System gefördert werden.

Zeitgleich haben sich Vertreter der Länder  Deutschlands und Dänemarks auf eine gegenseitige Stärkung des Stromhandels geeinigt. Die grenzüberschreitenden Leitungen sollen ausgebaut werden und somit Mindesthandelskapazitäten von 400 MW bis November 2017, über 700 MW im Jahr 2018 bis auf 1100 MW in 2020 ermöglichen. Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Energienet zeichnen verantwortlich, dieses Vorhaben umzusetzen.

Anscheinend hat sich die Koalition nun auch zur Netzentgeltreform geeinigt. Innerhalb von vier Jahren, bis zum 1. Januar 2022, sollen die Netzentgelte für die Übertragungsnetze nun stufenweise, also jährlich um 25 Prozent, bundesweit angeglichen werden. Auch für die vermiedenen Netznutzungsentgelte gibt es einen Kompromiss: Ab 2020 werden diese nicht mehr an erneuerbare Energieanlagen gezahlt, während die Zahlungen ab 2018 auf dem Niveau von 2016 eingefroren werden. Dies gilt auch bei steuerbaren KWK-Anlagen oder Pumpspeicherkraftwerken. Bei steuerbaren Anlagen, die ab 2023 in Betrieb gehen, fallen die vermiedenen Netznutzungsentgelte komplett weg.

Das Hin- und Her beim Mieterstromgesetz ist noch nicht vorbei. In der Fassung vom März 2017 waren 40 Prozent der Gebäudefläche als Wohnraum vorgesehen. Der Verbrauch darf auch nur in unmittelbarer räumlicher Nähe stattfinden. Die Änderungsvorschläge aus der Länderkammer und dem Bundesrat zur Gestaltung des Gesetzes zielen darauf ab,  auch benachbarte Mieter einzubeziehen und so  Quartierskonzepte auf Basis von PV-Mieterstrom  zu ermöglichen. Diese Vorschläge hat die Bundesregierung als zu teuer eingestuft (Quelle: Deutscher Bundestag). Am 21. Juni 2017 haben Experten  das Gesetz erneut in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages diskutiert. Laut Energie & Management einigten sich die CDU und die SPD auf endgültige Bestimmungen zum Gesetzeslaut: Mieterstrom muss jetzt nicht mehr im selben Gebäude, sondern kann auch “in Wohngebäuden oder Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude und ohne Durchleitung durch ein Netz” verbraucht werden. Bis Anfang Juli 2017, also vor der beginnenden Sommerpause des Bundestags und Bundesrats soll das Gesetz noch verabschiedet werden.

Weiterhin hat die Bundesnetzagentur am 13. Juni 2017 ein Update ihres Leitfadens zum Einspeisemanagement vorgelegt. Die Fachleute haben einen Passus speziell für direktvermarktete Anlagen ergänzt, konkret wie die Ermittlung von Entschädigungszahlungen bei Einspeisemanagement eingeschätzt werden kann.

Im Kontrakt für die Grundlastlieferung Strom in 2018 für Deutschland an der European Energy Exchange änderte sich wenig. Im  gesamten Juni 2017 war ein Auf- und Ab zwischen knapp unter 30,2 EUR/MWh und etwas über 31 EUR/MWh zu erkennen (Abbildung 2, EEX).

Preisbewegung im Juni 2017 für Kontrakt EEX German Power, Base-Year Cal-2018, Quelle: Montel

Abbildung 2: Preisbewegung im Juni 2017 für Kontrakt EEX German Power, Base-Year Cal-2018, Quelle: Montel

Am Spotmarkt sorgte eine an einigen Tagen hohe gleichzeitige Wind- und Solareinspeisung für niedrige Strompreise in der Day-Ahead Auktion. So lag am 4., 11., 16. und 25. Juni 2017 der Preis für Peakload deutlich unter dem für Baseload des jeweiligen Tages, wie Abbildung 3  (Quelle: EPEX Spot) darstellt.

Täglichen Baseload- (grau) und Peakloadpreise (orange) der Day-Ahead Auktion für DE/AT im Juni 2017, Quelle: EPEX

Abbildung 3: Täglichen Baseload- (grau) und Peakloadpreise (orange) der Day-Ahead Auktion für DE/AT im Juni 2017, Quelle: EPEX