Im ersten Monat des neuen Jahres ging das Regionalnachweisregister online. Ihre heiße Phase durchlief die Kohlekommission und die Ergebnisse der monatelangen Kompromissfindung sind nun bekannt. Die Erzeugungsdaten für das Jahr 2018 zeigen vor allem: mehr erneuerbare und weniger fossile Energieträger. Auf der Preisseite zeigt sich am lange Ende der Einfluss des Kohleausstiegs nur bedingt.

Schon mit der EEG-Novelle von 2016/2017 hat der Gesetzgeber die Option einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt. Diese Regionalnachweise für den grünen, also erneuerbaren Strom, sollten es Energieversorgungsunternehmen (EVU) ermöglichen, regionale Stromprodukte anzubieten.

Zwei Jahre gingen ins Land ohne Register und ohne Möglichkeit für EVUs, Regionalnachweise auszustellen. Doch nun ist es tatsächlich möglich, den „Regionenstempel“ zu nutzen – mit der Novellierung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV) im November 2018 sowie der Eröffnung des Regionalnachweisregisters beim Umweltbundesamt am 1. Januar 2019.

Abbildung 1 stellt die Prozesse bei der Verwendung von Regionalnachweisen dar.

 

Die Prozesse rund um Regionalnachweise und das Regionalnachweisregister (Quelle: UBA)

Abbildung 1: die Prozesse rund um Regionalnachweise und das Regionalnachweisregister (Quelle: UBA)

Insbesondere können Regionalnachweise eine zusätzliche Einnahmequelle für erneuerbaren Strom darstellen, falls Verbraucher bereit sind, mehr für zertifiziert regionalen Grünstrom zu zahlen.

Regionalnachweise dürfen allerdings nur ausgestellt werden für erzeugte Kilowattstunden aus direktvermarkteten Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Stromversorger können damit nachweisen, dass der von ihnen gelieferte Strom aus Anlagen der Region zu den jeweiligen Verbrauchern kommt.

Wichtig ist hierbei die Definition der „Region“. Dazu gibt es das Regionenkonzept, welches Verwendungsgebiete und -regionen abgrenzt. Kurz: Nur regionaler Grünstrom aus der Verwendungsregion darf über einen Regionalnachweis an VerbraucherInnen in dem Verwendungsgebiet geliefert werden. Ein Verwendungsgebiet richtet sich nach den Postleitzahlen (PLZ-Gebiet). Die zu diesem Verwendungsgebiet gehörige Verwendungsregion wird gebildet, indem von der Außengrenze des Verwendungsgebietes ein Radius von 50 km gezogen wird. Alle PLZ-Gebiete, die ganz oder teilweise in dieser 50 km Grenze enthalten sind gehören zur Verwendungsregion (Quelle: Umweltbundesamt). Abbildung 2 stellt dies am Beispiel des PLZ-Gebietes Dessau-Roßlau (06844) dar.

 

Das Regionenkonzept des Regionalnachweisregisters (Quelle: UBA)

Abbildung 2: das Regionenkonzept des Regionalnachweisregisters (Quelle: UBA)

Stromerzeugung in 2018

Im Januar 2019 sind die Daten für die deutsche Stromerzeugung im vergangenen Jahr veröffentlicht worden. So haben sowohl die AG Energiebilanzen, als auch das Fraunhofer ISE eine erste Schätzung abgegeben. Im folgenden nutzen wir die Daten der AG Energiebilanzen, welche die Bruttostromerzeugung Deutschlands für 2018 abbilden. Der Anteil der erneuerbaren Energien stieg auf über 35 Prozent und somit um zwei Prozentpunkte gegenüber 2017. Abbildung 3 zeigt die prozentualen Anteile der verschiedener Energieträger an der gesamten Bruttostromerzeugung des letzten Jahres in Höhe von 649 TWh.

 

Anteilige Bruttostromerzeugung verschiedener Energieträger in Deutschland 2018 in Prozent (Quelle: Energy Brainpool/Daten der AG Energiebilanzen)

Abbildung 3: anteilige Bruttostromerzeugung verschiedener Energieträger in Deutschland 2018 in Prozent (Quelle: Energy Brainpool/Daten der AG Energiebilanzen)

Insbesondere die erzeugte Strommenge aus Photovoltaikanlagen nahm aufgrund der hohen Sonneneinstrahlung im vergangenen Jahr zu, genauer gesagt um mehr als 17 Prozent gegenüber 2017 auf 46,3 TWh. Rückläufige Mengen waren bei allen konventionellen Kraftwerken, besonders aber bei der Steinkohle zu vermerken, deren Anteil, unter den der Onshore-Windenergie fiel. Die Erzeugung von Braunkohle lag mit 146 TWh allerdings auf dem gleichen Niveau wie noch im Jahr 2010. Gleichauf gestalteten sich die Erzeugung aus Kohlekraftwerken und erneuerbaren Energien.

Die Ergebnisse der Kohlekommission

Der Januar 2019 war auch der Monat des Endspurts der Kohlekommission. Die Mitglieder der Kommission verhandelten seit August 2018 über den Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland, sowie der Strukturhilfen für betroffene Regionen.

Vom Freitag, den 25. bis in den frühen Morgen des 26. Januars erarbeitete die Kommission in einer Marathonsitzung einen Vorschlag für die Abschaltung der deutschen Kohlekraftwerke (derzeit 42,5 GW). Nach dem 300-seitigen Papier sollen bis 2022 12,5 GW an Kohlekraftkapazitäten vom Netz gehen, wobei 5,5 GW an Abschaltungen schon seit Längerem geplant sind. Somit sollen nach 2022 noch jeweils 15 GW Braun- und Steinkohle Strom produzieren (Quelle: Energate). Weitere Kraftwerke sollen zwischen 2023 und 2030 abgeschaltet werden, sodass 2030 noch maximal 9 GW Braunkohle und 8 GW an Steinkohlekraftwerken am Markt sind.

Das letzte Kohlekraftwerk soll lauf Vorschlag der Kommission spätestens im Jahr 2038 vom Netz gehen. Eine Überprüfung in 2032 könnte die Abschaltung aber auch ins Jahr 2035 vorziehen (Quelle: Montel). Abbildung 4 zeigt den generellen Ausstiegspfad, nach den Plänen der Kohlekommission. Wobei noch nicht klar ist, welche Kraftwerke wann vom Netz gehen sollen.

 

Zeitverlauf des Kohleausstiegs in Deutschland laut Kohlekommission (Quelle: Energy Brainpool/Montel)

Abbildung 4: Zeitverlauf des Kohleausstiegs in Deutschland laut Kohlekommission (Quelle: Energy Brainpool/Montel)

Weiterhin sollen die Maßnahmen zum Kohleausstieg in den Jahren 2023, 2026 und 2029 in Bezug auf Versorgungssicherheit, Preise, Klimaschutz und Strukturwandel nochmals überprüft werden (Quelle: PV Magazine). Entschädigungen von 600 Mio. EUR pro GW an die Kraftwerksbetreiber seien ebenfalls im Gespräch (Quelle: Montel), während die Industrie mit jährlich etwa 2 Mrd. EUR vor höheren Strompreisen geschützt werden soll. 40 Mrd. EUR gehen über einen Zeitraum von 20 Jahren an Bundesländer und Regionen, um den Strukturwandel weg von der Kohle zu finanzieren (Quelle: Montel).

Nun muss die Politik die Ergebnisse der Kohlekommission noch gesetzlich verankern, um tatsächlich einen Ausstiegspfad zu gewährleisten.

 Preise wenig beeindruckt vom Kohleausstieg

Der Strompreis fiel in den ersten Tagen des Januars 2019 um 3 bis 4 EUR/MWh auf etwa 47 EUR/MWh, konnte sich aber Mitte des Monats wieder erholen. Am 29. Januar 2019 stand der Kurs für die Grundlastlieferung des Jahres 2020 wieder bei 51 EUR/MWh. Nach Bekanntwerden der ersten Phase des Kohleausstiegsplans bis 2022 stiegen die entsprechenden Kontrakte am Terminmarkt leicht an. Allerdings weniger stark als von manchen Marktteilnehmern gedacht. Abbildung 5 zeigt Preisentwicklung für Grundlast 2020 bis 2025 (erste Phase des Kohleausstiegs) im deutschen Marktgebiet während des ersten Monats diesen Jahres. Der Anstieg in den letzten Tagen des Januars ist für die Jahre nach 2022 gegenüber dem Preisrückgang für die Jahre 2020 bis 2022 deutlich zu erkennen. So unterscheiden sich die Preise für das Jahr 2021 und 2025 derzeit um 5 EUR/MWh.

 

Preisentwicklung der Jahresbänder für Grundlastlieferung 2020 bis 2025 Strom in Deutschland im Januar 2019 (Candle sticks: 2020, rot: 2021, orange: 2022, hellgrün: 2023, gelb: 2024 und grün: 2025) (Quelle: Montel)

Abbildung 5: Preisentwicklung der Jahresbänder für Grundlastlieferung 2020 bis 2025 Strom in Deutschland im Januar 2019 (Candle sticks: 2020, rot: 2021, orange: 2022, hellgrün: 2023, gelb: 2024 und grün: 2025) (Quelle: Montel)

Am Spotmarkt schlugen sich die niedrigen Temperaturen und die zeitweise geringe Windeinspeisung auf den Preis nieder. Besonders in der zweiten Hälfte des Januars bis zum 25. Januar lagen die Preise im Schnitt zwischen 50 und 80 EUR/MWh, während auch konventioneller Kraftwerke stark ausgelastet waren. Nur an den ersten beiden Tagen und am Sonntag den 13. Januar fiel der tägliche Durchschnittspreis im Base unter die 25 EUR/MWh, bei teilweise negativen Preisen. Abbildung 6 stellt die Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im Januar 2019 in Deutschland dar.

Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im Januar 2019 in Deutschland, (Quelle: Energy Brainpool)

Abbildung 6: Stromerzeugung und Day-Ahead-Preise im Januar 2019 in Deutschland, (Quelle: Energy Brainpool)