Über die nächsten 10 Wochen wird auf CEEN ein weiteres Tutorial, diesmal zum Thema Stromhandel veröffentlicht. Im ersten Tutorial wird der Strommarkt vor der Liberalisierung beschrieben.
In den ersten drei Tutorien wird die deutsche Energiewirtschaft vor und nach ihrer Liberalisierung besprochen. Insbesondere auf das Thema Vollversorgung einschließlich ihrer Funktionsweise und dem Zustandekommen von Tarifverträgen wird hierbei eingegangen.
Stromhandel gibt es in Deutschland erst seit Anfang der 2000er Jahre.
Ursprünglich war Deutschland in vier separate Versorgungsgebiete mit nur je einem Energieversorgungsunternehmen (EVU) unterteilt. Diese monopolartige Marktstruktur war durch damals kartellrechtlich zulässige Demarkationsverträge zwischen den Versorgungsunternehmen und durch ausschließliche Wegerechte in den Konzessionsverträgen zwischen Versorgungsunternehmen und kommunalen Gebietskörperschaften abgesichert.
Jeder der vier Versorger deckte in seinem Gebiet die Wertschöpfungskette von der Erzeugung über Transport und Verteilung bis hin zum Vertrieb ab. Die Versorger waren gegenüber allen Verbrauchern innerhalb ihres Gebietes zur sogenannten Vollversorgung verpflichtet. Diese Marktordnung wurde seitens der Politik unterstützt, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.
Aus Sicht der Verbraucher bestand daher ausschließlich die Möglichkeit, Vollversorgungsverträge mit den regionalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) zu schließen.
Vollversorgungsverträge
Vollversorgungsverträge sind Tarifverträge, deren Preis vor Lieferbeginn einmalig zwischen dem Versorger und dem Abnehmer fest vereinbart wird und der für die gesamte Lieferdauer konstant bleibt. Vollversorgungsverträge werden längerfristig auf mehrere Jahre geschlossen.
Für Verbraucher wie beispielsweise private Haushalte ist ein Vollversorgungsvertrag sehr bequem, denn der sogenannte Lastgang, also der permanent schwankende Stromverbrauch innerhalb einer Zeiteinheit (z. B. ein Tag), wird stets in vollem Umfang erfüllt. Eine Über- oder Unterversorgung mit Energie ist ausgeschlossen. Abbildung 1 zeigt die Eigenschaften eines Vollversorgungsvertrags, nämlich einen konstanten Preis unabhängig von den Kosten für das Energieversorgungsunternehmen und das genaue Erfüllung des Lastgangs.
Der Versorger stellt die Energie entweder durch Eigenerzeugung oder kauft diese extern zu, was seit der Liberalisierung eine zusätzliche Alternative ist. Im Gegensatz zum Konsumenten sieht sich der Energieversorger mit verschiedenen Risiken konfrontiert.