Elektromobiliät wird als signifikanter Bestandteil langfristiger Energiekonzepte betrachtet. Die Ziele der Bundesregierung von 1 Mio. Elektrofahrzeugen bis 2020 wirkten allerdings angesichts der noch geringen Fahrzeugzahlen zunächst überambitioniert.

Flotte_vor_Braunschweiger_Schloss_kleiner (Quelle: BS Energy)
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Ein Blick in die Vergangenheit ruft allerdings ähnliche Erinnerungen bzgl. des Ausbaus der Erneuerbaren Energien hervor. Im Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Jahr 2010 wurde ein Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch für das Jahr 2020 von 35 Prozent angestrebt (umgerechnet 194 TWh). Tatsächlich wurde bereits in 2015 ein Anteil von 31,5 Prozent bzw. 187 TWh erreicht. Die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen ebneten dafür den Weg.

Die Elektromobilität könnte vor einer ähnlichen Zukunft stehen. Der Gesetzgeber hat mittlerweile begonnen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Anreizprogramme für die unterschiedlichen Marktakteure ins Leben gerufen.

Aktuell werden beispielsweise kommunale Elektromobilitätskonzepte des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dahingehend gefördert, dass Mittel von bis zu 100.000 € für Studien und Konzepte beantragt werden können, die Elektromobilität in der Region ausbauen und voranbringen.

Viele Kommunen sind bereits Vorreiter bezüglich ihrer Energieziele mit Hinblick auf den Ausbau der Erneuerbare Energien und CO2-Reduktionszielen. Mit den aktuellen Fördermitteln können Konzepte entwickelt werden, die die Elektromobilität zu einem festen Bestandteil eines nachhaltigen und innovativen Energie- und Mobilitätskonzepts der Kommunen machen können.

Der Zeitrahmen für die Beantragung dieser Fördermittel ist allerdings eng gesteckt – bis Ende Januar 2017 muss eine 5-seitige Vorhabenbeschreibung einreicht werden. Das Reiner Lemoine Institut in Berlin bietet dazu beispielsweise Kommunen, Stadtwerken und kommunalen Verkehrsbetrieben zur Erstellung des Forschungsantrags einen Workshop am 9.12.2016 in Berlin an.

Mit einem innovativen Mobilitätskonzept können Kommunen eine nachhaltige Wertschöpfung in ihrer Region sicherstellen und kommunale Energieversorger ihre Positionierung in der Energielandschaft langfristig festigen.