Ist in Deutschland ab 2024 Schluss mit Öl- und Gasheizungen? Die Marktteilnehmer haben die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit viel Kritik empfangen. Sie war Gegenstand von teils hitzigen Diskussionen. Die einen berichten vom „Heizhammer“, der uns in ökonomische Unkosten stürzen wird. Den anderen gehen die Beschlüsse nicht weit genug. Mit anderen Worten: Sie fordern eine härtere Gangart im Klimaschutz.

© Pixabay/Thomas Breher

Am 13.06.2023 gab die Ampel-Regierung nach langem internen Ringen neue Leitplanken zum GEG bekannt. Diese sind nun der finale Kompromiss und sollen am 07.07.2023 verabschiedet werden.

Ein klimaneutrales Deutschland bis 2045 benötigt eine entschlossene und rasche Wärmewende. So weit herrscht auch in Regierungskreisen breite Einigkeit. Doch auch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit wäre das Ende von fossilen Heizungen sinnvoll. Denn wer eine warme Wohnung haben möchte und die Wärme über eine Öl- oder Gasheizung erzeugt, muss ab 2026 wohl deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Der europäische Zertifikate-Handel (EU-ETS) wird dann auf die Sektoren Wärme und Verkehr ausgeweitet. Daraus folgt, dass die Energieträger teurer werden. Um auf dem Wärmesektor bereits ab 2024 die notwendigen Entwicklungen anzustoßen und diesen auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten, hat das Bundesministerium für Wärme- und Klimaschutz (BMWK) eine Novellierung des GEG auf den Weg gebracht. Laut dem Gesetzesvorhaben sollen ab 2024 beim Einbau von neuen Heizungen konsequent die Erneuerbaren mit einbezogen werden. Doch was genau sieht der Gesetzesentwurf vor?

Zentraler Inhalte der Gesetzesnovelle

In seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vor, dass jede neu eingebaute Heizung, egal ob Neubau oder Bestandsgebäude ab 2024, mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Zunächst davon unberührt bleiben die bereits bestehenden Heizungen. Sie können auch weiterhin bis 2045 betrieben und repariert werden. Muss eine Heizung doch getauscht oder neuverbaut werden, kann der Eigentümer entweder eine individuelle Lösung umsetzen, solange er den rechnerischen Anteil von 65 % Erneuerbaren nachweisen kann. Alternativ wählt er eine Pauschallösung, um seine Pflichten zu erfüllen.

Zu den Pauschallösungen gehören sowohl:

  • der Anschluss an ein Wärmenetz,
  • der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe,
  • eine Stromdirektheizung,
  • als auch Hybridheizungen,
  • Solarthermie
  • und Gasheizungen, sofern diese H2-ready sind und ein rechtsverbindlicher Plan für ein Wasserstoffnetz vorliegt.

Bestandsheizungen können darüber hinaus auch durch Biomassekessel oder Gasheizungen, die mit grünen Gasen heizen, ersetzt werden. Damit gibt der Gesetzgeber seinen Bürgern eine Orientierungshilfe, welche Technologien sinnvoll und effektiv wären. Demgegenüber lässt die Exekutive ihm oder ihr auch die Freiheit, falls er oder sie technologieoffen entscheiden möchte.

Leichte Anpassungen zu Mitte Juni 2023

Ab 13. Juni 2023 hat die politische Ebene dieses Konzept jedoch relativiert. Das verbindliche Datum vom 01.01.2024 wurde aufgeweicht und an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Solange diese noch nicht vorliegt, sind die Pflichten des GEG zum Heizungstausch noch nicht gültig. Die kommunale Wärmeplanung umfasst einen Prozess, bei dem Städte und Gemeinden Strategien beschließen, um Gebiete effiziente und nachhaltige mit Wärme zu versorgen. Die Kommunen haben bis 2028 Zeit, diese anzufertigen.

In den Debatten wurde insbesondere die Furcht vor hohen Kosten thematisiert, die durch die Umstellung auf erneuerbare Wärmeversorgung drohen könnten. Hierzu beinhaltet der Gesetzesentwurf eine Vielzahl von Entlastungen und Kreditzuschüssen. Die direkten Förderungen sehen eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen vor. Darüber hinaus können noch weitere Klimaboni bis zusätzlich maximal 20 Prozent geltend gemacht werden. Diese fördern beispielsweise die Übererfüllung der 65 Prozent Erneuerbare. Oder sie entlasten Empfänger oder Empfängerinnen von Bürgergeld weiter, um die Sozialverträglichkeit zu gewährleisten oder zusätzliche Ambitionen zu belohnen.

Diese Entlastungspakete werden durch vergünstigte Kredite und steuerliche Abschreibungen ergänzt und abgerundet. Sollten die Bürger trotzdem die Investition nicht tätigen können, so sind sie durch verschiedene Härtefallregelungen von der Pflicht befreit. (Quelle: BMWK, BMWSB, Berliner Zeitung)

Um die Herausforderungen auf dem deutschen Wärmesektor und in diesem Kontext auch die Ziele und Maßnahmen der GEG-Novelle besser zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die harten Fakten. Wie wird in deutschen Wohnungen geheizt?

Die deutsche Heizungsstruktur im Kontext des GEG

In Deutschland gibt es insgesamt ca. 18,9 Millionen Wohngebäude. Ungefähr 80 Prozent davon decken ihre Wärmenachfrage durch fossile Energieträger. Insbesondere Gas dominiert den Wärmebereich mit fast 50 Prozent. Mit ungefähr einem Drittel steht die Ölheizung auf Platz 2. Die Beheizung durch Fernwärme übernimmt insbesondere in städtischen Regionen einen nicht unbedeutenden Teil. Insgesamt spielt sich jedoch mit 6,6 % noch eine untergeordnete Rolle.

Unter den sonstigen Systemen, die zusammen 10,3 % ausmachen, wurden Elektro-, Pellet-, Flüssiggas- und Kohleheizungen zusammengefasst. Wärmepumpen werden lediglich für die Beheizung von 3,4 % der Wohngebäude im Gebäudebestand verwendet. (Quelle: BDEW)

Verteilung der verwendeten Heizungssysteme in Bestandswohngebäuden in Deutschland

Abbildung 1: Verteilung der verwendeten Heizungssysteme in Bestandswohngebäuden in Deutschland (Darstellung nach BDEW)

Aus diesen Zahlen ergeben sich gleich zwei Problemfelder, die auch die Gesetzesnovelle versucht zu lösen: Importabhängigkeit und Umweltverträglichkeit. Ein Anteil von 80 Prozent bei fossilen Heizungen bedeutet auch gleichzeitig, dass eben diese abhängig von den Öl- und Gasimporten aus dem Ausland sind.

Importabhängigkeit heißt dabei nicht nur abhängig von der Verfügbarkeit des Rohstoffes, sondern auch von der Preisentwicklung dieser Rohstoffe auf den Weltmärkten zu sein. Von diesem Sachverhalt einmal abgesehen, stehen diese Quoten und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen in einer großen Dissonanz mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung.

Doch wie denkt die Bevölkerung über ihr Heizsystem? Insgesamt besteht aktuell eine hohe Zufriedenheit mit den bestehenden Heizsystemen. Umfragen zeigen, dass 83 % der Deutschen mit ihrem verwendeten Heizsystem zufrieden sind. Von den nicht zufriedenen Personen gaben 32 % die hohen Brennstoffpreise als Grund an. Dementsprechend ist das Hauptmotiv für einen Heizungswechsel für 46 % die Einsparung von Energie. (Quelle: Thermondo)

Altersstruktur von Heizungssystemen in deutschen Bestandswohngebäuden

Abbildung 2: Altersstruktur von Heizungssystemen in deutschen Bestandswohngebäuden (Darstellung nach Thermondo)

Heizungssysteme oft schon im „Seniorenalter“

Mit Blick auf die Altersstruktur der Heizungssysteme in Bestandsgebäuden zeigen sich weitere Herausforderungen. Viele Heizungen in Deutschland sind in ein Alter gekommen sind, indem der Austausch nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll wäre. Mit einem Anteil von 30 % liegen viele Anlagen in einem Altersbereich zwischen 11 und 20 Jahren, 12 % der Anlagen sind zwischen 21 und 30 Jahre alt, 5 % haben sogar bereits ein Alter von 30 Jahren überschritten.

Damit steht fest: Viele Heizungen werden in den nächsten zehn Jahren fällig und müssen getauscht werden. Der Gesetzgeber ist also gut beraten, in diesem Zeitraum die Weichen richtig zu stellen und sinnvolle Anreize zu setzen.

Doch wie sind die aktuellen Entwicklungen im Wärmemarkt? In Abbildung 3 betrachten wir die Entwicklung der verbauten Heizungen von 2015 bis 2022. Hier ist ein deutlicher Trend erkennbar. Der Anteil von Wärmepumpen nimmt stetig zu. Im Jahr 2022 wurde in 57 % der neuen Gebäude eine Wärmepumpe verbaut. Der Anteil von Erdgasheizungen ist gegenläufig zu dieser Entwicklung. Während der Anteil von Erdgasheizungen im Jahr 2015 noch bei 52 % lag, beträgt er im Jahr 2022 nur noch 28 %. Bei Neubauten ist also schon jetzt ein deutlich zunehmendes Bekenntnis zu Wärmepumpen erkennbar. (Quelle: DESTATIS)

verwendete Heizungssysteme in deutschen Neubauten

Abbildung 3: verwendete Heizungssysteme in deutschen Neubauten (Darstellung nach DESTATIS)

Unser Tipp: Die Energiewirtschaft erscheint manchen Neu- oder Quereinsteiger:innen zunächst komplex und undurchsichtig: viele Fachbegriffe, viele Gesetze und viele verschiedene Akteure mit ganz unterschiedlichen Interessen. Unser Seminar “Starterkit Stromwirtschaft” am 30. und 31. August 2023 vermittelt Ihnen einen komprimierten Überblick über alle Bereiche der Stromwirtschaft. Entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette erklären wir anschaulich die grundlegenden Mechanismen des Strommarkts von Erzeugung, Handel, Transport bis hin zum Vertrieb.

Quellen:

“Wie heizt Deutschland?” (2019) (bdew.de)

Große Heizstudie: Wie heizt Deutschland? | thermondo

Statistisches Bundesamt Deutschland – GENESIS-Online: Tabelle abrufen (destatis.de)

Erneuerbares Heizen – Gebäudeenergiegesetz (GEG) FAQ

BMWSB – Pressemitteilung 19.04.2023

Berliner Zeitung – Leitplanken der Ampel-Fraktion zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes