Im zweiten Teil unseres Rückblicks auf die EEG-Ausschreibungen des Jahres 2018 dreht sich alles um technologieübergreifende Ausschreibungen, Onshore-Windenergie und Biomasse. In Teil 1 haben wir uns mit den PV-Ausschreibungen und der Onshore-Windenergie beschäftigt.

Technologieübergreifende Ausschreibungen – viel Kritik im ersten Jahr

Als Pilotvorhaben fanden dieses Jahr erstmals gemeinsame Ausschreibungen für Wind und Solar statt, um den direkten Kostenwettbewerb zu forcieren. Beide Ausschreibungen umfassten dabei 200 MW und gingen zu 100 Prozent an PV-Projekte. Im November 2018 gab nur es dabei sogar nur noch ein Gebot der Windenergie an Land. Beide Ausschreibungen waren überzeichnet, die erste doppelt und die zweite 1,5-fach.

Abbildung 8: Ausschreibungs- und eingereichte Gebotsmengen für die technologieübergreifenden Ausschreibungen 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Abbildung 1: Ausschreibungs- und eingereichte Gebotsmengen für die technologieübergreifenden Ausschreibungen 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 4,67 ct/kWh in der ersten bzw. 5,27 ct/kWh in der zweiten Ausschreibung. Die Zuschläge bewegten sich im April zwischen 3,96 und 5,76 ct/kWh und im November zwischen 4,65 und 5,79 ct/kWh. (Quellen: IWR und PV-Magazin)

Abbildung 9: Entwicklung der Zuschlagswerte die technologieübergreifenden Ausschreibungen 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Abbildung 2: Entwicklung der Zuschlagswerte die technologieübergreifenden Ausschreibungen 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Wie sind diese Ergebnisse nun einzuordnen?

Grundlegendes Ziel des bis 2020 laufenden Pilotvorhabens ist es, Funktionsweise und Wirkungen einer gemeinsamen Ausschreibung zu erproben und mit den technologiespezifischen Ausschreibungen zu vergleichen. Jedoch stieß diese Form des Wettstreits bereits jetzt auf viel Kritik. Sowohl BWE (Bundesverband WindEnergie) als auch BSW (Bundesverband Solarwirtschaft) bezeichneten sie als nicht zielführend. So führe technologiespezifischer Wettbewerb ebenso zu den gewünschten Kostensenkungen und sei für einen ausgewogenen Zubau von PV und Wind vonnöten. Es bleibt also spannend, zu sehen, wie sich dieses Modell im nächsten Jahr weiter entwickeln wird.

Offshore-Windenergie

Im Jahr 2018 fand eine Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen statt. Insgesamt sind sechs Projekte mit einer Leistung von insgesamt 1610 MW bezuschlagt worden (Quelle: Offshore Windenergie). Wie auch schon im letzten Jahr, gingen Gebote mit 0 ct/kWh in die Ausschreibung. Man geht hier davon aus, dass bis zur Inbetriebnahme (spätestens 2025) die Strompreise so hoch bzw. die Gestehungskosten so niedrig sind, dass eine Vergütung für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr nötig ist. Dies birgt Risiken, sollten sich die Preise nicht wie erwartet entwickeln und die Projektträger plötzlich vor der Unwirtschaftlichkeit stehen.

Im Vergleich zu 2017 hat sich der durchschnittliche Zuschlagswert deutlich nach oben bewegt:  von 0,44 ct/kWh in 2017 auf 4,66 ct/kWh dieses Jahr. Auch der maximale Zuschlagswert ist von 6 auf 9,83 ct/kWh deutlich gestiegen. Um diese Entwicklung einzuordnen, ist die veränderte Wettbewerbssituation aufgrund von Sonderregelungen zu berücksichtigen: So konnten nur bestehende Projekte teilnehmen, die in der ersten Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten hatten. Zudem waren dieses Mal mindestens 500 MW in der Ostsee zu bezuschlagen. (Quelle: Sonne, Wind & Wärme).

Abbildung 10: Entwicklung der Zuschlagswerte für Offshore-Windenergie 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Abbildung 3: Entwicklung der Zuschlagswerte für Offshore-Windenergie 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Biomasse

Die Ausschreibungen der Biomasse stehen in der Öffentlichkeit nicht im Fokus, allein schon wegen ihrer Größe. Dennoch geben wir hier einen kurzen Einblick über den Status quo. Anders als bei Solar und Wind können sich an den Ausschreibungen auch Bestandsanlagen beteiligen. Darauf hatte man sich geeinigt, um eine Stilllegungswelle von Biomasseanlagen zu verhindern, sobald die EEG-Förderung aufgrund fehlender Wettbewerbsfähigkeit der Anlagen ausläuft.

Sowohl letztes als auch dieses Jahr waren die Ausschreibungen unterzeichnet, was auf fehlenden Wettbewerb deutet. Auch die Teilnehmerstruktur an den Ausschreibungen zeichnet ein klares Bild des Zustands der Branche: 71 der 83 eingereichten Gebote stammten von Bestandsanlagen.

Abbildung 4: Ausschreibungs- und eingereichte Gebotsmengen für Biomasse 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Abbildung 4: Ausschreibungs- und eingereichte Gebotsmengen für Biomasse 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Die durchschnittlichen Zuschlagswerte orientieren sich an der Höhe des maximal zulässigen Gebotswertes von 14,73 ct/kWh für Neuanlagen. Der minimale Zuschlagswert lag bei der diesjährigen Ausschreibung bei 10 ct/kWh.

Abbildung 5: Entwicklung der Zuschlagswerte für Biomasse 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Abbildung 5: Entwicklung der Zuschlagswerte für Biomasse 2018 [Quelle: eigene Darstellung nach BNetzA]

Nicht ausgeschöpfte Gebotsmengen werden auf kommende Ausschreibungen übertragen. Die Branche geht daher davon aus, dass sich die Wettbewerbsintensität nicht steigern wird, sollte das derzeitige Ausschreibungsdesign weiter bestehen bleiben.

Das größte Potenzial für Bestandsanlagen liegt derzeit in der Flexibilisierung (vgl. IWR). Die dafür nötigen Investitionen werden allerdings nur getätigt, wenn sie sich über die verbleibende Förderdauer rentieren, was nicht für jede Anlage der Fall sein wird. Folglich ist, trotz der Teilnahme von Bestandsanlagen an, Mitte der 2020er mit vielen Stilllegungen zu rechnen.

Um den Wettbewerb der Ausschreibungen zu stärken, haben die Bioenergieverbände bereits 2017 einige Änderungsvorschläge formuliert, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

  1. Sammlung von Erfahrungswerten: zwei Ausschreibungen pro Jahr (mit jeweils der Hälfte der ausgeschriebenen Menge)
  2. Bei vorzeitigem Wechsel: Verlängerung des zweiten Vergütungszeitraums um die „verlorenen“ Jahre aus dem ersten Zeitraum
  3. Angleichung der Gebotshöchstwerte von Neu- und Bestandsanlagen
  4. Stärkung der Güllevergärung außerhalb des Ausschreibungsverfahrens
  5. Vergütung von Mitverbrennung von Biomasse in Biomasseanlagen, die ansonsten keine keinen Förderanspruch nach EEG haben.

Man darf gespannt sein, inwiefern diese Vorschläge im nächsten EEG berücksichtigt werden.

Auf den Punkt gebracht

Diese Kurzanalyse verdeutlicht, wie unterschiedlich sich die einzelnen Technologien und Ausschreibungsvarianten entwickeln. Während die gemeinsamen Ausschreibungen von Stunde eins an auf Kritik stießen, stellten die weiterhin niedrigen Zuschlagswerte für Offshore-Windanlagen die beteiligten Akteure weitestgehend zufrieden. Bei der Biomasse hat sich der Trend der abnehmenden Bedeutung in 2018 hingegen weiter verstetigt.

EXKURS AUSSCHREIBUNGSDESIGN

Technologieübergreifende Ausschreibungen

Grundsätzlich gelten die Vorschriften des EEG genauso auch für dieses neue Ausschreibungsmodell. Allerdings regelt die GemAV (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen) einige Besonderheiten. Zum einen entfallen bezüglich der Windenergie die Anwendung des Referenzertragsmodells sowie die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften. Zum anderen können PV- Freiflächenanlagen auch mit bis zu 20 MW bieten, wenn die Anlage sich in einem Landkreis befindet, in dem ein besonderes Flächenpotenzial besteht.

Außerdem wird im Zuschlagsverfahren eine sogenannte Verteilnetzkomponente miteinbezogen. So sollen adäquat Kosten berücksichtigt werden, die für die Netz- und Systemintegration entstehen. Diese Komponente stellt sich als Gebotsaufschlag dar, der Projekte in der Reihung nach hinten rutschen lassen kann, die in bestimmten, kritischen Verteilnetzausbaugebieten liegen.

Quelle: EnergieAgentur.NRW

Offshore-Windenergie

Seit 2017 ist die Förderung von Offshore-Anlagen im WindSeeG (Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See) statt im EEG geregelt. Eine EEG-Marktprämie erhalten nur noch Anlagen, die bis 2020 in Betrieb gehen. Um angesichts langer Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung einen kontinuierlichen Zubau sicherzustellen, fanden die Ausschreibungen 2017 und 2018 im Rahmen einer Übergangsphase (Inbetriebnahme 2021 bis 2025) unter bereits „bestehenden Projekten“ statt. Als “bestehende Projekte” gelten Offshore-Windparks, die bereits vor dem 1. August 2016 genehmigt oder planfestgestellt wurden oder für die zumindest ein Erörterungstermin durchgeführt wurde. Diese Übergangsphase ist mit den beiden Ausschreibungen von insgesamt 3.100 Megawatt abgeschlossen. Für Offshore-Windparkprojekte, die ab 2026 in Betrieb gehen, erfolgt die Ausschreibung ab 2021 künftig im sogenannten “zentralen Modell”.

In diesem Modell ist der Flächenentwicklungsplan das zentrale Planungselement des Offshore-Zubaus. Er legt künftige Zubauflächen sowie das Wie und Wann der Netzanbindung fest. In einem Gebotstermin pro Jahr werden dann im Schnitt 700 bis 900 MW für diese (netzangebundenen) Flächen ausgeschrieben. Die erforderlichen Sicherheitsleistungen erhöhen sich im neuen Modell von 100 auf 200 €/kW und liegen damit weit über denen für Wind an Land.

Quelle: BNetzA

Biomasse

Ab 150 kW installierter Leistung müssen Biomasseanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen. Anders als bei PV und Wind dürfen auch Bestandsanlagen sich um eine Anschlussförderung nach Auslaufen ihrer ursprünglichen Vergütung bewerben (auch kleiner 150 kW). Bestandsanlagen kleiner 150 kW erhalten den höchsten noch bezuschlagten Gebotswert, wenn sie einen Zuschlag erhalten. Die Förderung für Bestandanlagen wird für zehn Jahre gewährt.

Quelle: BNetzA

Co-Autor: Michael Claußner (Junior Expert bei Energy Brainpool)