Die Ergebnisse der ersten Wind-Onshore-Ausschreibung wurden mit Spannung erwartet. Bis zum Schluss schwankten die Preiserwartungen deutlich. Die bis dahin genehmigte Leistung – rund 1000 MW [1] bei 800 MW ausgeschriebener Leistung – ließ auf einen eher mäßigen Wettbewerbsdruck schließen.

Das Ergebnis der ersten Offshore-Ausschreibung hingegen sorgte für viel Diskussionsstoff. Zwei Akteure, die auf eine fixe Vergütung verzichten, hatten mit Geboten von 0 EUR/MWh gewonnen. Darüber hinaus stellte die Anzahl der mitbietenden Bürgerenergiegesellschaften eine zusätzliche Unbekannte dar. Deren Ausschreibungsbedingungen [2] weichen in relevanten Aspekten von denen regulärer Teilnehmer ab. Die Bürgergesellschaften bekommen den höchsten bezuschlagten Gebotswert vergütet und nicht ihren eigenen Gebotswert. Diese Vorgehensweise erhöht den Preisdruck für reguläre Teilnehmer, da diese nur ihren eigenen Gebotswert vergütet bekommen. Damit muss deren Gebotswert nicht nur die eigenen Kosten, sondern auch den erwarten Wettbewerbsdruck berücksichtigen. Zudem verhinderte die nicht benötigte BImSchV [3] Genehmigung der Bürgerenergieprojekte zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausschreibung eine korrekte ex-ante Einschätzung des Wettbewerbsdrucks.

Diese erste Ausschreibung war mit 2.137 MW 2,6-fach überzeichnet, wobei fast 70 % der Bieter Bürgerenergiegesellschaften waren Ein Blick auf die Ergebnisse zeigt deutlich, wie sehr ihre Teilnahme unterschätzt worden ist und wie stark sie die erste Ausschreibung dominierten. Bei den bezuschlagten Geboten lag die Quote bei mehr als 90 %. Von den regulären Bietern erhielten nur knapp 6 % (5 von 87) einen Zuschlag.

Die resultierenden Preise sprechen dabei für sich: Der höchste bezuschlagte Gebotswert lag bei 5,78 Cent/kWh. Die geringe Anzahl an bezuschlagten Geboten von regulären Marktteilnehmern lässt vermuten, dass diese den Wettbewerbs- und Preisdruck deutlich geringer eingeschätzt hatten. Es ist zu mutmaßen, dass Bürgerenergiegesellschaften ebenfalls mit weniger Wettbewerb aus den eigenen Reihen gerechnet hatten. Damit wären auch mehr Gebote regulärer Teilnehmer bezuschlagt worden und hätten das Preisniveau erhöht.

Für die kommende Ausschreibung am 1. August 2017 stellt sich die Frage, wie der Markt diese Ergebnisse verarbeiten wird. Werden die 5,78 Cent/kWh die neue Benchmark sein? Werden Bürgerenergiegesellschaften ihr Gebotsverhalten anpassen? Es kann durchaus erwartet werden, dass die Bieter in der nächsten Ausschreibung das aktuelle Preisniveau in ihren Geboten einbeziehen werden. Bürgerenergiegesellschaften hingegen werden in ihren Gebotsstrategien ihre eigenen Projektkosten nun stärker berücksichtigen müssen, um einen Zuschlag zu einem nicht-kostendeckenden Gebotswert zu vermeiden.

Für den tatsächlichen Zubau der Windkraft sind zwei weitere Fragen von Bedeutung. Erstens: Wird der Ausbaupfad eingehalten? Wie viele Projekte werden bei dem eher unter den Erwartungen liegenden Gebotswerten nicht realisiert, das heißt wieviel Marktteilnehmer ziehen sich jetzt zurück? Zweitens: Wann werden die Windparks in Betrieb gehen? Wenn viele Projekte nun anstelle von zweieinhalb [4] (reguläre Teilnehmer) viereinhalb [5] Jahre (Bürgerenergiegesellschaften) Zeit für die Realisierung haben, könnten mehr Windparks später als erwartet in Betrieb gehen. Grund für einen späteren Zubau sind mögliche fallende Projektkosten einerseits und, wie spätestens seit der Offshore-Ausschreibung bekannt, auch steigende Marktpreise andererseits.
Die Wind-Vermarktungswerte in viereinhalb Jahren, also ab dem Jahre 2022, werden als ebenfalls steigend angenommen, bedingt durch den Kernkraftausstieg und steigende CO2-Preise. Damit wären Vermarktungserlöse über den aktuellen Gebotswerten sowie eine höhere Wirtschaftlichkeit möglich.

Die erste Onshore-Ausschreibung hat mit ihrem unerwarteten Ergebnis viele neue Fragen aufgeworfen und für neue Herausforderungen gesorgt.

[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Wind_Onshore_node.html und https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Anlagenregister/Anlagenregister_Veroeffentlichung/Anlagenregister_Veroeffentlichungen_node.html

[2] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Ausschreibungsverfahren/Ausschr_WindOnshore_node.html

[3] BImSchV = Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen

[4] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Ausschreibungsverfahren/Ausschr_WindOnshore_node.html

[5] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Ausschreibungen/Wind_Onshore/Buergerenergiegesellschaften/Buergerenergiegesell_node.html