Dieser Abschnitt stellt die Besonderheiten des Stromhandels dar. Voneinander abgegrenzt werden die Marktsegmente Over-the-Counter und Börse sowie die Handelsplätze Spot- und Terminmarkt. Bei der Abwicklung von Stromhandelsgeschäften wird zwischen der Handels- und der Abwicklungsebene unterschieden.

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Besonderheiten des Gutes Strom

Aufgrund der Besonderheiten von Strom ist „der Strommarkt ein Gütermarkt mit eigenen Gesetzmäßigkeiten und kein klassischer Finanzmarkt. (Hagena, Martina, von Theobald, Britz, Held (Hrsg.), Der Stromhandel unter Finanzmarktaufsicht, 1. Auflg., Berlin 2011, S.1 Vorwort). Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass Strom nicht speicherbar ist, sondern nur eingeschränkt, nämlich durch die Umwandlung andere Energieformen speicherfähig ist.

Aufgrund der kaum vorhandenen Speichermöglichkeiten von Strom, sind Transportnetze nötig, damit die erzeigte Strommengen aus den Kraftwerken direkt zum Endkunden gelangen kann.

Gleichzeitig ist der Bedarf an Strom zumindest kurzfristig unelastisch, weil die Nachfrageseite hingegen ihren Bedarf zumindest kurzfristig kaum anpassen kann. So können Verbraucher kurzfristig nicht auf die Nutzung von Energie verzichten, weil dessen Handelspreis plötzlich gestiegen ist.

Spot- und Terminmärkte

Im Stromhandel werden Lieferverträge gehandelt, die den Kriterien der eindeutigen Beschreibung des Lieferortes, der Lieferqualität, des Lieferzeitraumes entsprechen. Zudem werden die Liefermenge und der Lieferpreis beim Geschäftsabschluss festgesetzt.  .

Die Erfüllung eines Geschäftes im Stromhandel kann durch die physische Lieferung einer bestimmten Strommenge oder durch einen finanziellen Barausgleich erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man anhand des Zeitraums, der zwischen Geschäftsabschluss und der Erfüllung des Geschäftes, dem Settlement, liegt.

Bei Geschäftsabschlüssen, deren Settlement nicht weiter als zwei Tage in der Zukunft liegt, spricht man von Spotmarktgeschäften.

Der Spotmarkt, ist ein Kurzfristmarkt, auf dem Geschäfte mit prompter Erfüllung, d. h. innerhalb kurzer, durch den Handelsablauf bestimmter Fristen, abgeschlossen werden. Ein Beispiel für ein Spotmarktgeschäft könnte der Kauf von einem Zentner Äpfel zu einem Preis von 3 €/Zentner auf einem lokalen Wochenmarkt sein. Die Ware wird zeitnah (Innerhalb einer Woche)  bezahlt und ausgehändigt. Die Motivation zu Spotmarktgeschäften besteht daher immer in der Deckung eines akuten physischen Bedarfs am gehandelten Gut. Beträgt die Zeitspanne zwischen Geschäftsabschluss und Settlement länger als zwei (in Ausnahmefällen mehr als zwei) Tage, handelt es sich um ein Terminmarktgeschäft.

Der Terminhandel hingegen ist ein Markt, auf dem Geschäfte, die an einem weiter in der Zukunft (z. B. ein Jahr) liegenden Termin zu erfüllen sind, abgeschlossen werden. Die entsprechenden Geschäfte werden üblicherweise als Termingeschäft oder Terminmarktgeschäft bezeichnet. Ein Beispiel für ein Terminmarktgeschäft wäre, wenn beide Seiten auf eine Lieferung von zwei Zentnern Äpfeln zu einem Preis von 3 € am 1.1. des folgenden Jahres vereinbaren. Die Zahlung könnte bei Lieferung geleistet werden und der Erfüllungsort könnte der bereits erwähnte, lokale Wochenmarkt sein.

Welche Handelsmöglichkeiten für Strom gibt es?

Abbildung 1: Power Procurement (Quelle: Energy Brainpool)

Abbildung 1: Power Procurement (Quelle: Energy Brainpool)

Spotmarkt- und Terminmarkttransaktionen können an der Strombörse oder am sogenannten Over-the-Counter-Markt (OTC) vereinbart werden.

Over-the- Counter-Geschäfte werden bilateral zwischen zwei Handelspartnern direkt und außerbörslich abgewickelt. Es sind Geschäfte, die z. B. durch Vermittlung über einen Broker zustande kommen können. Die gehandelten Produkte werden von den Parteien individuell gestaltet.

Die Börse ist ein organisierter, anonymisierter Markt. Im Gegensatz zum außerbörslichen OTC-Markt wird börslicher Handel börsenaufsichtsrechtlich durch Handelsüberwachungsstellen überwacht. Die börslich gehandelten Stromverträge (Produkte) sind hoch standardisiert.

Die Einführung des Stromhandels eröffnet neue Möglichkeiten

Für Erzeuger bedeutet die Einführung des Handels, dass der erzeugte Strom aktiv deutschlandweit vertrieben werden oder alternativ im Börsen- oder OTC-Handel veräußert werden kann. Verbrauchern steht nun neben dem Abschluss von Vollversorgungsverträgen die Möglichkeit offen, die prognostizierten Strommengen strategisch, also langfristig, zu verschiedenen Zeitpunkten am Handelsmarkt einzukaufen. Der Einkauf von Energie am Großhandelsmarkt für den Eigenbedarf wird strukturierte Beschaffung genannt.