In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die am 15. April 2015 endete, lag die durchschnittliche Förderhöhe bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und damit höher als die bisherige feste Einspeisevergütung von 9,02 Cent pro kWh.

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Wie das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Juli 2015 in Bundesdrucksache auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mitteilte, lag zwar der Zuschlagswert bei 9,17 Cent/kWh oberhalb der derzeit nach dem EEG geltenden administrativen Förderhöhe von 9,02 ct/kWh als anzulegendem Wert für die Direktvermarktung, allerdings wurden auch Projekte unterhalb dieses Wertes bezuschlagt.

Die Spreizung der Zuschläge reichte von 8,48 Cent/kWh (niedrigster bezuschlagter Wert) bis 9,43 Cent/kWh (höchster bezuschlagter Wert). Zur Entwicklung der durchschnittlichen Förderhöhe seien, so das BMWi die Ergebnisse der weiteren Ausschreibungsrunden abzuwarten. Zudem sei es zu berücksichtigen, dass der Markt für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den vergangenen zwei Jahren stark zurückgegangen sei.

Eine Reihe von Akteuren hätte sich bereits aus dem Markt zurückgezogen, weil Projekte nicht mehr wirtschaftlich umgesetzt werden konnten. Die hohe Beteiligung und der durchschnittliche Zuschlagspreis der ersten Ausschreibungsrunde, der nur geringfügig über der bisherigen Förderhöhe lagen, spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine gute wettbewerbliche Situation in der ersten Ausschreibungsrunde.