Die European Energy Exchange AG (EEX) eröffnete den Handel mit Strom und weiteren Produkten im Jahr 2000. Die wesentlichen Handelssegmente sind der Terminmarkt. Der Spothandel wird durch eine Tochtergesellschaft (EPEX Spot) durchgeführt.

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Die EEX unterliegt nach Börsengesetz dem öffentlichen Recht mit drei wesentlichen Organen. Diese sind der Börsenrat, die Geschäftsführung der Börse und die Handelsüberwachungsstelle.

Der Börsenrat repräsentiert die einzelnen Mitglieder, welche sich aus Energieversorgungsunternehmen, Handelshäusern, Übertragungsnetzbetreibern, Verbrauchern und Banken zusammen setzen. Der Börsenrat verabschiedet darüber hinaus das Regelwerk der Börse bzw. nimmt Anpassungen vor. Er ernennt die Mitglieder der Börsengeschäftsführung und beruft auch die Leitung der Handelsüberwachungsstelle.

Die Börsengeschäftsführung der EEX ist für einen reibungslosen Ablauf des Handels verantwortlich. Sie führt das Tagesgeschäft und ist für die Zulassung neuer Produkte und neuer Handelsteilnehmer verantwortlich.

Unabhängig von diesen beiden Organen agiert die Handelsüberwachungsstelle, welche alle an der EEX getätigten Geschäfte überwacht und im Falle des Verdachts auf einen Verstoß gegen die Börsenordnung den Vorgang nachverfolgt. Bestätigt sich der Verdachtsfall, so berichtet die Handelsüberwachungsstelle direkt an die Geschäftsführung, welche dann für die Sanktionierung zuständig ist. Die Handelsüberwachungsstelle selbst ist nicht zur Verhängung von Sanktionen gegen Börsenteilnehmer berechtigt.

Daneben besteht der privatrechtliche Teil der EEX AG aus einem Aufsichtsrat, einem Vorstand und den verschiedenen Abteilungen. Gewinne dürfen ausschließlich im privatrechtlichen Teil erwirtschaftet werden.

Grundsätzlich ist die Teilnahme am Handel der EEX freiwillig und nach Börsengesetz für jeden frei zugänglich und diskriminierungsfrei. Die Zulassung einzelner Händler erfolgt durch die Abnahme einer schriftlichen Aufnahmeprüfung.

Clearing an der Börse

Da die Börsen zentraler Vertragspartner ist, übernimmt die Börse das Ausfallrisiko ihrer Kunden, d.h. sollte ein der Vertragspartner Konkurs gehen, spring die Börse für dessen Verpflichtungen ein. Dies ist ein Vorteil des Börsenhandels gegenüber OTC Geschäften denn die Börse übernimmt das Risiko des Zahlungsausfalls.

Dies wird über eine Tochtergesellschaft, die European Commodity Clearing AG, ECC AG, ermöglicht, welche stets als zentraler Handelspartner zwischen den Parteien steht. Im Falle eines Zahlungsausfalls einer Partei, auch Kreditrisiko oder Adressausfallrisiko genannt, garantiert die European Commodity Clearing AG (ECC AG) der anderen Seite, die Verluste vollständig auszugleichen. Die Prozesse beim Börsenhandel sind in Abbildung 1 dargestellt.

Im Gegenzug fordert die ECC daher Sicherheitszahlungen von allen Teilnehmern. Diese sogenannten Margins müssen mindestens den potentiellen Außenständen eines jeden Teilnehmers entsprechen. Sie sind bei jeder Positionseröffnung zu hinterlegen und während der gesamten Kontraktlaufzeit gebunden. Somit wird das Risiko der maximal anfallenden Kosten für die Glattstellung aller offenen Positionen eines Handelsteilnehmers am nächsten Börsentag unter Annahme der ungünstigsten Preisentwicklung abgedeckt. Die physische Abwicklung entspricht der Abwicklung im OTC-Handel. Allerdings versendet die ECC in jedem Fall Fahrpläne an die zuständigen Netzbetreiber.

Prozesse beim Börsenhandel, Quelle: Energy Brainpool

Abbildung 1: Prozesse beim Börsenhandel, Quelle: Energy Brainpool

OTC-Clearing

Am OTC-Markt tauschen die Akteure Stromkontrakte direkt. Die Börse emittiert jedoch standardisierte Forward-Produkte für den OTC-Handel, welche mit den EEX-Futures korrespondieren. Diese EEX-Forwards können ebenfalls über die Clearingstelle der Börse abgewickelt werden und bieten dadurch dieselbe finanzielle Sicherheit, wie Börsengeschäfte auch.

Wie funktionieren Clearing und Settlement an der Börse?

Die European Commodity Clearing AG (ECC AG) führt als Tochterunternehmen der EEX AG ein transparentes und standardisiertes Verfahren zur Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten (Clearing) sowie der Erfüllung von Geschäften (Settlement) durch.

Clearing bedeutet die Auf- und Verrechnung von Forderungen aus Börsentransaktionen. Insbesondere umfasst dies die finanzielle Abwicklung und die Erfassung der hinterlegten Sicherheiten. Aufgrund der Vielzahl von Börsentransaktionen finden Clearing-Aktivitäten auch noch nach dem Handelsschluss statt.

Das Settlement ist die Erfüllung eines Geschäftes, also die Lieferung, Verbuchung und der Verbrauch des Gutes Strom, sowie die damit zusammenhängende Bezahlung. Durch das Clearing der ECC AG werden Prozesse und damit der Handel für Teilnehmer maßgeblich vereinfacht. Darüber hinaus minimiert die ECC AG das Adressausfallrisiko durch die garantierte Übernahme eventuell nicht gedeckter Verbindlichkeiten.

 

Handelbare Produkte

Zusätzlich zu den standardisierten Produkten, die am OTC-Spot- und OTC-Terminmarkt gehandelt werden, können an der EEX im Spotmarkthandel auch Kontrakte auf einzelne Stunden ausgetauscht werden, wie Abbildung 2 zeigt.

 Handelbare Produkte an Börse und OTC-Plattformen, Quelle: Energy Brainpool

Abbildung 2: Handelbare Produkte an Börse und OTC-Plattformen, Quelle: Energy Brainpool

Sowohl an der EEX, als auch am OTC-Markt, können neben Kontrakten auf Stromlieferungen noch Produkte mit anderen Basiswerten gehandelt werden. Diese sind Kohle, Erdgas, Emissionszertifikate, Herkunftsnachweise und weitere.